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Einnahmen aus Insolvenz (Gläubiger)

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    Einnahmen aus Insolvenz (Gläubiger)

    Hallo Zusammen,

    letztes Jahr habe ich von dem Unternehmen in dem ich arbeite 300 Eur (Brutto) als Gläubiger aus dem Insolvenzverfahren erhalten. Über diesen Betrag habe ich vom Insolvenzverwalter eine Lohnsteuerbescheinigung ( Stkl. 6 ) erhalten.

    Nun möchte ich diese gerne bei meiner Steuererklärung angeben.

    Ich habe dazu neben meiner normalen Lohnsteuerbescheinigung( Stkl. 1 ) einfach eine Zweite gemacht und dort die Daten aus der o .g. Bescheinigung angegeben.

    Soweit so gut.

    Mit meiner normalen Lohnsteuerbescheinigung habe ich laut Berechnung über 1100 Eur Steuern zu viel bezahlt. Nun dachte ich, dass sich dieser Wert noch ein wenig erhöht (da Stkl. 6 ), stattdessen geht der Wert aber auf 990 Eur zurück.

    Da frage ich mich doch, ob das Elster richtig rechnet oder ob ich da einen Fehler gemacht habe. Sonst lasse ich die zweite Lohnsteuerbescheinigung einfach aus - lief ja eh über Stkl. 6. Oder darf ich das gar nicht? Andererseits wurden die Daten ja eh an das Finanzamt übermittelt.

    Ich hoffe mir kann dabei jemand helfen. Vielleicht ist das einfach nicht im Elster berücksichtigt ( was ich nicht glauben kann ) und der Mitarbeiter bei der FA macht das schon richtig.

    Vielen Dank und schöne Grüße

    Christian

    #2
    AW: Einnahmen aus Insolvenz (Gläubiger)

    Wer mehr verdient zahlt auch mehr Steuern. ElsterFormular rechnet an sich schon richtig.

    Du bist mit Steuerklasse 6 verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Und Du musst natürlich Deine Einkünfte vollständig erklären, darfst nichts weglassen.

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      #3
      AW: Einnahmen aus Insolvenz (Gläubiger)

      Hallo,

      mal eine Erklärung, warum es trotz der schlechten Steuerklasse 6 noch zu einer Nachzahlung kommt: Auch in dieser speziellen Steuertabelle gibt es eine Progression, bei 300 Euro beträgt der Steuersatz nur knapp 12%.

      Und da dein persönlicher Steuersatz (eigentlich gilt sogar der Grenzsteuersatz) deutlich höher liegt, musst du für diese 300 Euro noch Steuern nachahlen.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Einnahmen aus Insolvenz (Gläubiger)

        Hallo Cloud,

        neben der Verpflichtung, mit der auf den ersten Blick ungünstigen Steuerklasse 6 abzurechnen, kommt es bei solche Auszahlungen aus den obenstehenden Gründen (ausser bei Geringverdienern, Erwerbslosen oder RentnerInnen) fast immer zu Nachzahlungen. Deshalb wird auch empfohlen, von solchen unerwartet zugeflossenen Geldern einen angemessenen Anteil für die Steuernacherhebung beiseite zu stellen.
        Mit freundlichen Grüßen
        gez. D. Cremer

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          #5
          AW: Einnahmen aus Insolvenz (Gläubiger)

          Guten Morgen Zusammen,

          ich Danke euch für eure Antworten. Dann ist das also korrekt und für den nächsten Fall weiß ich jetzt Bescheid.

          Schönen Gruß

          Christian

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