Hallo Zusammen,
letztes Jahr habe ich von dem Unternehmen in dem ich arbeite 300 Eur (Brutto) als Gläubiger aus dem Insolvenzverfahren erhalten. Über diesen Betrag habe ich vom Insolvenzverwalter eine Lohnsteuerbescheinigung ( Stkl. 6 ) erhalten.
Nun möchte ich diese gerne bei meiner Steuererklärung angeben.
Ich habe dazu neben meiner normalen Lohnsteuerbescheinigung( Stkl. 1 ) einfach eine Zweite gemacht und dort die Daten aus der o .g. Bescheinigung angegeben.
Soweit so gut.
Mit meiner normalen Lohnsteuerbescheinigung habe ich laut Berechnung über 1100 Eur Steuern zu viel bezahlt. Nun dachte ich, dass sich dieser Wert noch ein wenig erhöht (da Stkl. 6 ), stattdessen geht der Wert aber auf 990 Eur zurück.
Da frage ich mich doch, ob das Elster richtig rechnet oder ob ich da einen Fehler gemacht habe. Sonst lasse ich die zweite Lohnsteuerbescheinigung einfach aus - lief ja eh über Stkl. 6. Oder darf ich das gar nicht? Andererseits wurden die Daten ja eh an das Finanzamt übermittelt.
Ich hoffe mir kann dabei jemand helfen. Vielleicht ist das einfach nicht im Elster berücksichtigt ( was ich nicht glauben kann ) und der Mitarbeiter bei der FA macht das schon richtig.
Vielen Dank und schöne Grüße
Christian
letztes Jahr habe ich von dem Unternehmen in dem ich arbeite 300 Eur (Brutto) als Gläubiger aus dem Insolvenzverfahren erhalten. Über diesen Betrag habe ich vom Insolvenzverwalter eine Lohnsteuerbescheinigung ( Stkl. 6 ) erhalten.
Nun möchte ich diese gerne bei meiner Steuererklärung angeben.
Ich habe dazu neben meiner normalen Lohnsteuerbescheinigung( Stkl. 1 ) einfach eine Zweite gemacht und dort die Daten aus der o .g. Bescheinigung angegeben.
Soweit so gut.
Mit meiner normalen Lohnsteuerbescheinigung habe ich laut Berechnung über 1100 Eur Steuern zu viel bezahlt. Nun dachte ich, dass sich dieser Wert noch ein wenig erhöht (da Stkl. 6 ), stattdessen geht der Wert aber auf 990 Eur zurück.
Da frage ich mich doch, ob das Elster richtig rechnet oder ob ich da einen Fehler gemacht habe. Sonst lasse ich die zweite Lohnsteuerbescheinigung einfach aus - lief ja eh über Stkl. 6. Oder darf ich das gar nicht? Andererseits wurden die Daten ja eh an das Finanzamt übermittelt.
Ich hoffe mir kann dabei jemand helfen. Vielleicht ist das einfach nicht im Elster berücksichtigt ( was ich nicht glauben kann ) und der Mitarbeiter bei der FA macht das schon richtig.
Vielen Dank und schöne Grüße
Christian
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