Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fahrtkosten zum nächsten Bahnhof

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Fahrtkosten zum nächsten Bahnhof

    Ich habe folgende Frage, was muss ich bei Fahrkosten eintragen wenn ich nur die Fahrten mit dem PKW zum Bahnhof berechnen lassen möchte.

    Ich muss jeden Tag 2 Kilometer zum nächsten Bahnhof fahren, die weitere Fahrt mit der Bahn zum Arbeitgeber wird durch diesen übernommen.

    Gebe ich dann 4km x der Anzahl der Tage als Entfernungspauschale an oder wie muss ich das machen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Christian M.

    #2
    AW: Fahrtkosten zum nächsten Bahnhof

    Sie müssen auf der Seite 2 der Anlage N die Angaben zur Entfernungspauschale ergänzen:

    Einfache Entfernung Kennzahl 111: Gesamtsumme Pkw und öPNV eintragen
    Kennzahl 112: einfache Entfernung nur mit dem Pkw eintragen
    Zeile 40: Arbeitgeberleistungen eintragen

    Kommentar

    Lädt...
    X