Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

ElsterFormular ESt-Erklärung 2010 Sonderfall Sachsen nicht berücksichtigt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    ElsterFormular ESt-Erklärung 2010 Sonderfall Sachsen nicht berücksichtigt

    Hallo,

    ich versuche gerade die ESt-Erklärung 2010 mit dem ElsterFormular (Version 14.0.0.10899) abzuarbeiten. Nach Eingabe der Grunddaten:

    - Hauptverdruck Seite 1
    - Lohnsteuerbescheinigung (St. Kl. 1)
    3: 40.298,33
    4: 6.950,00
    5: 319,44
    20: 3.650
    22: 3.894,04
    23: 3.894,04
    25: 2.949,55
    26: 550,72
    27: 547,92
    - 1 Kind geb. 2007 (Kinderfreibetrag 0,5)

    sagt mir das Programm ich sollte +69,61 Euro nachzahlen.

    In der Abrechnung Dez. ist ja immer der automatische Lohnsteuerausgleich, da mein Gehalt teilweise sehr schwankt. Dies hat auch bisher immer gepasst.
    Gebe ich die Daten bei einem einfachen Netto-Brutto-Rechner ein sieht man deutlich wo der Unterschied her kommt. Trage ich Arbeitnehmer in Sachsen ein, stimmt die bereits abgezogene Lohnsteuer genau überein. Das liegt wohl an der höheren Pflegeversicherung in Sachsen. Scheinbar wir das im ElsterFormular für 2010 nicht berücksichtigt.

    Weiß jemand einen Rat?

    #2
    AW: ElsterFormular ESt-Erklärung 2010 Sonderfall Sachsen nicht berücksichtigt

    Du hast ja die tatsächliche Höhe der Pflegeversicherung angegeben, nämlich 550,72. Daran kann's wohl nicht liegen. Ich hab die Taten mal in ElsterFormular eingetippt. Es ergibt sich dann bei mir eine Erstattung von 62,27.

    Kommentar


      #3
      AW: ElsterFormular ESt-Erklärung 2010 Sonderfall Sachsen nicht berücksichtigt

      wurde neben anlage N auch die anlage vorsorgeaufwand hinzugefuegt?

      Kommentar


        #4
        AW: ElsterFormular ESt-Erklärung 2010 Sonderfall Sachsen nicht berücksichtigt

        Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
        Ich hab die Taten mal in ElsterFormular eingetippt.
        Fürchterlich. Ich hoff es wird mir nicht so oft passieren, dass ich nochmal aus Versehen lese was ich vor ein paar Tagen geschrieben hab :-S

        Hab nämlich auch übersehen dass es um 2010 geht. Da komm ich genau auf das gleiche Ergebnis. An der Anlage Vorsorgeaufwand kanns nicht liegen, weil der fehlende Eintrag in Zeile 11 dann bemängelt würde.

        Kommentar


          #5
          AW: ElsterFormular ESt-Erklärung 2010 Sonderfall Sachsen nicht berücksichtigt

          Hallo,

          danke erst mal für die Beteiligung.

          Habt ihr die Daten mal in einen Brutto-Netto-Rechner eingegeben.

          http://www.focus.de/finanzen/steuern/gehaltsplaner/brutto-netto-rechner-was-2013-vom-gehalt-uebrig-bleibt_aid_28104.html

          Zusatz: nicht Kirchensteuerpflichtig
          Jahr 2010

          Wenn man da das Auswahlfeld "Bundesland" zwischen Sachsen und irgend einem anderen hin und her schaltet, kommt der Unterschied zum tragen.
          Verringert man das Jahres Brutto auf ca. 20950 EURO gibt es keinen Unterschied mehr.

          Was passiert nun wenn ich meine Steuererklärung abgebe. Wird das Finanzamt den Fehler zu meinen Gunsten korrigieren. Wenn ich meine Daten wie Werbungskosten, Riester, usw. eingebe geht der kleine Fehler ja unter. Ich habe es auch nur mitbekommen, weil ich mit einem anderen Programm gegen gecheckt habe.

          Kommentar


            #6
            AW: ElsterFormular ESt-Erklärung 2010 Sonderfall Sachsen nicht berücksichtigt

            Die Berechnungsprogramme der Finanzverwaltung entsprechen der Berechnung von ElsterFormular. Das Ergebnis im Steuerbescheid wird damit das gleiche wie in der Berechnung von Elster sein.

            Die Differenz zwischen Elsterberechnung und Brutto-Netto-Rechner liegt m.E. in den Versicherungsbeiträgen. Die jährlichen Arbeitnehmeranteile zu den Versicherungen betragen (in Sachsen) bei einem Jahresbrutto von 40.298,33 EUR:

            7,9% Krankenversicherung = 3183,57 EUR
            1,475% Pflegeversicherung = 594,40 EUR
            9,95% Rentenversicherung = 4009,68 EUR
            1,4% Arbeitslosenversicherung = 568,18 EUR

            Diese zutreffenden Werte würden in der Berechnung nicht zu einer Nachzahlung fürhen.
            Laut Ihrer Eingaben wurden (ggf. wegen der Gehaltsschwankungen) geringere Beiträge abgeführt, die damit zu einer Nachzahlung führen. Aber da ja noch andere Kosten geltend gemacht werden können, ergibt sich ja insgesamt ein Erstattungsbetrag .
            UserElster

            Kommentar


              #7
              AW: ElsterFormular ESt-Erklärung 2010 Sonderfall Sachsen nicht berücksichtigt

              Hallo,

              vielen Dank für die Antworten. Dann werd ich das wohl so hinnehmen müssen.

              Kommentar

              Lädt...
              X