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Lohnsteuerbescheinigung für 2012

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    Lohnsteuerbescheinigung für 2012

    Bekommt man als Arbeitnehmer noch die Lohnsteuerbescheinigung (für die Steuererklärung) in Papierform von seinem Arbeitgeber ausgehändigt?

    Man muss ja auch Lohnsteuerangaben in seiner Einkommensteuererklärung für 2012 machen.

    Danke.

    #2
    AW: Lohnsteuerbescheinigung für 2012

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Bescheinigung seinen Arbeitnehmern auszuhändigen.

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      #3
      AW: Lohnsteuerbescheinigung für 2012

      Danke für Antwort!

      Das Verfahren sollte vereinfacht werden. Keine Papier-Lohnsteuerbescheinigung mehr, sondern alles auf elektronischem Wege.

      Soweit ich weiß kann der Arbeitgeber diese Daten auch elektronisch übermitteln.

      Weiß jemand genaueres?

      Danke.

      Kommentar


        #4
        AW: Lohnsteuerbescheinigung für 2012

        der Arbeitgeber muss diese Daten sogar elektronisch übermitteln, an das FA bis 28.02.. Seinen AN gibt er normalerweise dann einen Ausdruck. Inwieweit stattdessen eine elektronische Übermittlung an den AN sinnvoll ist?

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          #5
          AW: Lohnsteuerbescheinigung für 2012

          § 41b Abs. 1 Satz 3 EStG: Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer einen nach amtlich vorgeschriebenem Muster gefertigten Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit Angabe des lohnsteuerlichen Ordnungsmerkmals (Absatz 2) auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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