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Anlage N - Wege zw. Whng und reg. Arbeitsstätte

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    Anlage N - Wege zw. Whng und reg. Arbeitsstätte

    Hallo,

    ich versuch vergeblich dem Programm beizubringen, dass ich keine regelmäßige Arbeitsstätte besuche, da ich, wegen Montage auf ganzjährig unterschiedlichen Baustellen arbeite.
    Dazu habe ich in Anlage N - Zeile 50 (drüber) einen Haaken bei "Es ist keine reg. Arbeitsstätte vorhanden" gemacht. Bei Zeitraum dan vom 01.01. - 31.12. ... eingtragen.
    Aber trotzdem will das Proggi immer noch ne feste Arbeitsstelle unter Zeile 32 eungetragen bekommen!?

    Bitte um Hilfe.


    http://i.imgur.com/RNM0VHR.jpg
    Zuletzt geändert von immerzu; 11.02.2013, 14:23.

    #2
    AW: Anlage N - Wege zw. Whng und reg. Arbeitsstätte

    Hallo,

    das kann ich nicht nachvollziehen, wenn in dem geamten Entfernungspauschale-Block (Zeile 31 bis 40) nichts(!) eingetragen ist, gibt es auch keine Fehlermeldung.

    Die Reisekosten haben mit der Entfernungspauschale überhaupt nichts zu tun, man kann beides zusammen eintragen, oder nur eins, oder auch gar nichts (es gibt nämlich keine Pflicht, Werbungskosten geltend zu machen).

    Ich würde mal die Anlage N komplett entfernen und neu einfügen, manchmal hilft das schon.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Anlage N - Wege zw. Whng und reg. Arbeitsstätte

      Danke.
      Verstehen tue ich das auch nicht wirklich. Werd dann Anlage N löschen und nochmal eintragen ...

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        #4
        AW: Anlage N - Wege zw. Whng und reg. Arbeitsstätte

        mmh? Geht trotzdem nicht

        Nochmal als Bild:

        http://i.imgur.com/hNLPSAc.jpg
        http://i.imgur.com/g455zra.jpg

        Ich habe kein Plan?

        edit:
        Auf der Lohnsteuerbescheinigung steht unter Punkt 17 "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen zwischen Whng und Arbeitstätte" ein Betrag drinnen. Elster sagt ich solle diesen Punkt in Anlage N Zeile 40 eintragen. Hab ich auch gemacht, aber dadurch kommt es dann zu dem o.g. Problem.
        Zuletzt geändert von immerzu; 11.02.2013, 15:11.

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          #5
          AW: Anlage N - Wege zw. Whng und reg. Arbeitsstätte

          wenn es keine regelmässige arbeitsstätte gibt, den block 31-40 wie von stefan beschrieben leer lassen.
          die Reisekosten mit voller km-zahl kommen korrekterweise in Zeile 50, die Arbeitgeberzuschüsse dazu in Zeile 51 (und nicht 40)

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            #6
            AW: Anlage N - Wege zw. Whng und reg. Arbeitsstätte

            Hallo,

            ja, jetzt wird es klarer, du hast also doch einen Eintrag in dem Entfernungspauschale-Block (Zeile 31 bis 40).

            Ich würde den Punkt-17-Betrag von der Lohnsteuerbescheinigung - entgegen dem Hinweis von Elster - nicht in Zeile 40 sondern in Zeile 51 eintragen; dann stimmt die Rechnung jedenfalls.

            Du musst aber später unbedingt den Bescheid entsprechend kontrollieren, nicht das das Finanzamt den Betrag doppelt rechnet.

            Am besten wäre, in einem Anschreiben auf diese Besonderheit hinzuweisen (etwa: "Die steuerfreie Arbeitgeberleistung in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung betraf nicht die 'normalen' Fahrtkosten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstelle, sondern Reisekosten, daher in Zeile 51 eingetragen").

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Anlage N - Wege zw. Whng und reg. Arbeitsstätte

              Aha, danke ... neuer Versuch ...

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