ich habe für das Jahr 2012 eine Übungsleiterpauschale im Februar erhalten und bekomme im Dezember die Übungsleiterpauschale für das Jahr 2013. Geht das ? Und wie muss ich das eintragen ?
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AW: Übungsleiterpauschale
Zitat von Irmel Beitrag anzeigenich habe für das Jahr 2012 eine Übungsleiterpauschale im Februar erhalten und bekomme im Dezember die Übungsleiterpauschale für das Jahr 2013. Geht das ? Und wie muss ich das eintragen ?
Je nachdem, ob Sie selbständig oder in einem Arbeitsverhältnis tätig wurden, kommt die Anlage N oder S in Betracht. Bei Anlage N Zeile 28, bei Anlage S Zeile 36.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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AW: Übungsleiterpauschale
Zuerst mal vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Ich habe bis Dezember 2012 insgesamt 1860 ÜLPauschale erhalten, nach Abklärung mit der Vereinsführung bekomme ich jetzt im Februar 2013 rückwirkend für das Jahr 2012 noch 240. Im Jahr 2013 bekomme ich voraussichtlich die volle ÜLPauschale von 2400. Wenn ich nun aber die 240 zusammen mit den 2400 in der Steuererklärung für das Jahr 2013 angebe, liege ich ja drüber. Oder muss ich die 240 Nachzahlung in der Steuererklärung für 2012 eintragen? Und kann der Verein dies überhaupt so auszahlen?Ich hoffe, ich habe mich jetzt verständlicher ausgedrückt. Gruß Irmel
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AW: Übungsleiterpauschale
Zitat von Irmel Beitrag anzeigenIch habe bis Dezember 2012 insgesamt 1860 ÜLPauschale erhalten,
nach Abklärung mit der Vereinsführung bekomme ich jetzt im Februar 2013 rückwirkend für das Jahr 2012 noch 240. Im Jahr 2013 bekomme ich voraussichtlich die volle ÜLPauschale von 2400. Wenn ich nun aber die 240 zusammen mit den 2400 in der Steuererklärung für das Jahr 2013 angebe, liege ich ja drüber.
der teil, welcher den pauschbetrag übersteigt, ist normal zu versteuern. aber vermutlich hat man lieber 240 euro abzüglich ein paar steuern, als 0 euro steuerfrei ;-)
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AW: Übungsleiterpauschale
Zitat von Falzo Beitrag anzeigendann ist dies alles was man in der erklärung für 2012 angeben kann.
ärgerlich, aber richtig erkannt. es gilt das zufluss-/abflussprinzip, demnach ist entscheidend, wann das Geld eben auf dem Konto eingegangen ist und nicht für welchen Zeitraum es gedacht war.
der teil, welcher den pauschbetrag übersteigt, ist normal zu versteuern. aber vermutlich hat man lieber 240 euro abzüglich ein paar steuern, als 0 euro steuerfrei ;-)
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