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Wohin meine Ehefrau eintragen (freie Mitarbeiterin)

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    Wohin meine Ehefrau eintragen (freie Mitarbeiterin)

    Hallo,

    leider weiß ich nicht, wohin ich das Einkommen meiner Ehefrau eintragen soll (Anlage S?). Sie hat zw. Feb/12 und Aug/12 als freie Mitarbeiterin ohne Lohnsteuerkarte gearbeitet (ca. 2000 Euro nach Abzug der Fahrtkosten). Ich bin SK3 und ich habe meine Zahlenkolonen schon eingetippt.

    mfg & Danke für Antworten

    #2
    AW: Wohin meine Ehefrau eintragen (freie Mitarbeiterin)

    Einkünfte aus ST gehören in die Anlage S, die aus GB in die Anlage G.

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