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Nachgezahlte Steuern

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    Nachgezahlte Steuern

    Liebe Elster Nutzer,

    ich hatte im zu erklärenden Steuerjahr 2012 vierteljärlich
    Einkommensteuer und Soli nachgezahlt; bitte um einen Tipp, in welchem
    Formular diese nachgezahlten Steuern in Elster eingetragen werden,
    damit diese bei der Elster-Steuerberechnung berücksichtigt werden.

    Vielen Dank im Voraus für Antworten

    #2
    AW: Nachgezahlte Steuern

    Hallo!

    Das Programm ElsterFormular kann keine Vorauszahlungen im Programm selbst berücksichtigen.

    Einfach nach der Steuerberechnung die gezahlten Vorauszahlungsbeträge selbständig abziehen.
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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      #3
      AW: Nachgezahlte Steuern

      Gar nicht, das berücksichtigt das FA automatisch, in der Elsterberechnung müssen sie das selbst abziehen.

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        #4
        AW: Nachgezahlte Steuern

        ++ich hatte im zu erklärenden Steuerjahr 2012 vierteljärlich
        Einkommensteuer und Soli nachgezahlt;++

        Du meinst wohl vorausgezahlt.


        ++ bitte um einen Tipp, in welchem
        Formular diese nachgezahlten Steuern in Elster eingetragen werden,
        damit diese bei der Elster-Steuerberechnung berücksichtigt werden. ++

        Das kannst du nirgendwo eintragen. Du musst schon selber ausrechnen, wieviel Steuern du von der berechneten Steuerschuld bereits vorausgezahlt hast. Das Finanzamt weiss natürlich auch, wieviel du schon bezahlt hast, daher kannst du auch nichts eintragen.

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          #5
          AW: Nachgezahlte Steuern

          Vielen Dank für Eure Antworten, damit ist meine Frage beantwortet.

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            #6
            AW: Nachgezahlte Steuern

            Die bisherigen Ausführungen sind zutreffend. Aber bitte denken Sie auch daran, dass Sie evtl. geleistete Kirchensteuervorauszahlungen im Jahr der Zahlung auch auf dem Hauptvordruck im Bereich der Sonderausgaben angeben (für 2012 auf Seite 2 Zeile 46).

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