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Altersentlastung

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    Altersentlastung

    Ich habe nur eine Einkunftsart: Bruttolohn.
    Also auch keine KAP-Einkünfte.
    Totzdem ermittelt Elster einen Altersentlastungsbetrag von 38 Euro.
    Das kann doch nicht stimmen.
    Wer hat ähnliches Problem?

    #2
    AW: Altersentlastung

    Hallo,
    vielleicht hilft dieser Link
    http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/altersentlastungsbetrag.htm

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Altersentlastung

      dies hilft nicht weiter.

      mein Bruttolohn stellt nämlich Pension dar.
      Deshalb kann darauf keine Altersermäßigung anfallen; und weitere Einkünfte habe ich nicht.

      Gruß

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        #4
        AW: Altersentlastung

        Hallo Kesselr

        das Finanzamt berechnet automatisch den Altersentlastungsbetrag ( § 24 a EStG ),
        aus der positiven Summe der Einkünfte. Außer Betracht bleiben
        eine Gruppe von Einkunftsarten, die in -§ 24 a- aufgeführt sind.

        Wenn Sie - k e i n e - weiteren Einkünfte haben, wie die von Ihnen erklärte
        Pension, können Sie davon ausgehen, daß diese Pension für die Berechnung
        des Altersentlastungsbetrages einbezogen wurde. Brutto-Lohn ist Pension?
        Ein Lohn ist keine Pension.
        Zuletzt geändert von ; 02.03.2013, 20:49.

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          #5
          AW: Altersentlastung

          Zitat von Hagen-Gronert Beitrag anzeigen
          Brutto-Lohn ist Pension?
          Ein Lohn ist keine Pension.
          Jein, Kesselr liegt da m.E. nicht falsch: Sogenannte Versorgungsbezüge, also z.B. beamtenrechtliche Versorgungsbezüge oder Versorgungsbezüge DES ARBEITGEBERS für über 63-Jährige (Par. 19 Abs. 2 EStG) sind Arbeitslohn, erhalten aber einen Versorgungsfreibetrag und sollen daher nicht noch einmal mit einem Altersentlastungsbetrag begünstigt werden. Derartige Versorgungsbezüge sind z.B. auch Pensionszahlungen des Arbeitgebers aus einer Pensionsvereinbarung. Auch werden die beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge meist Pension genannt.

          Zur Ausgangsfrage: Wenn in der Lohnsteuerbescheinigung in den Zeilen 8 und 28-30 Eintragungen des Arbeitgebers vorliegen, müssen die auch in Elsterformular mit übernommen werden. Sind die dortigen Beträge aus irgendwelchen Gründen niedriger als der Bruttoarbeitslohn aus Zeile 3, bleiben ggf. ein paar Euronen des Arbeitslohnes übrig, auf die der Altersentlastungsbetrag berechnet werden kann.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Altersentlastung

            Hallo Picard777

            vielen Dank für Ihren sehr guten Beitrag.
            Zuletzt geändert von ; 02.03.2013, 20:50.

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              #7
              AW: Altersentlastung

              vielen Dank Picard 777.
              Bei Überprüfung meiner Gehaltsbescheinigung stellte ich fest, dass Die Versorgungsbezüge etwas niedriger sind als der ausgewiesene Bruttolohn.
              Aus der Differenz errechnet sich der Altersfreibetrag.
              Die Angelegenheit ist damit erledigt.
              VG

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