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Kapitalerträge aus sparbüchern

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    Kapitalerträge aus sparbüchern

    hallo allerseits:-)

    muss ich die Kapitalerträge aus den Sparbüchern meiner minderjährigen Kinder (
    2 Kinder- jedes kind hat ein eigenes sparbuch auf seinen namen) bei der Einkommenssteuererklärung mit angeben?

    fg julchen

    #2
    AW: Kapitalerträge aus sparbüchern

    Hallo,

    Nein, das ist Einkommen der Kinder. Falls auf die Sparbücher Kapitalertragssteuern fallen, (aus welchen Gründen auch immer, z.B. kein oder zu geringer Freistellungsauftrag) empfiehlt es sich eine Erklärung für die Kinder zu erstellen.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Kapitalerträge aus sparbüchern

      Das sind die Zinsen und bei meiner Tochter hatte ich erst keinen Freistellungsauftrag. sind nur ganz kleine beträge. Bei meiner tochter ca. 9 euro, bei meinem Sohn ca. 50 ero.muss ich echt dann für die kids ne steuererklärung machen oder nur, wenn's über den sparerpauschbetrag hinaus geht?

      gruß Julchen

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        #4
        AW: Kapitalerträge aus sparbüchern

        Wenn Du die Zinsabschlagssteuer zurück haben willst.

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          #5
          AW: Kapitalerträge aus sparbüchern

          sry....zinsabschlagssteuer??? omg....was das nun wieder?...ich werd hier noch irre*g

          gruß julchen

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            #6
            AW: Kapitalerträge aus sparbüchern

            Hallo Julchen76,,
            Hast du Freistellungsaufträge für beide Bücher? Wenn ja,schau dass sie hoch genug sind.
            Falls nicht entfallen auf die Zinsen Kapitalertragssteuer und Soli (Zinsabschlagsteuer- ist alles dasselbe). Diese Steuern werden (manchmal nur auf Antrag) vom Kreditinstitut bestätigt. Wenn du für deine Kinder dieses Geld wieder haben willst, aber nur wenn du willst-du musst nicht- machst du eine Steuererklärung mit den Daten deiner Kinder und Anlage Kap.
            Am besten ist es die Freistellung hoch genug anzusetzen, so dass das Kreditinstitut keine Steuer abführt.
            Ein Beispiel 100 Euro -Zinserträge kein Freistellungsantrag- Es werden vereinfacht 25 Euro Kapitalertragsteuer abgeführt, dazu der Soli.
            Freistellungsantrag 100 Euro keine Steuer. Es sind ja Zinseinkünfte bis 801 Euro frei.
            Aber den gewünschten Freibetrag musst du erst beantragen. Hast du ja bei der Tochter gemacht.
            Alles klar. Wenn nicht halte mal Rücksprache mit der Bank.

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Kapitalerträge aus sparbüchern

              Hallo Julchen,

              Einkünfte bei einem inländischen Konto - davon gehe ich bei einem Sparbuch mal aus - MUSS man gar nicht angeben (Kirchensteuer mal außen vor, dürfte hier aber wohl nicht von Belang sein).

              Also, man MUSS nicht, man kann aber. Und ob das sinnvoll ist, hängt dann davon ab, ob von der Bank Steuern einbehalten wurden.
              Schau mal auf die Abrechnungen/Steuerbescheinigungen.

              Wenn, dann müssen aber die Kinder eine Erklärung abgeben bzw. die Eltern für sie, in der Steuererklärung der Eltern selbst hat das nichts zu suchen.


              >>>und bei meiner Tochter hatte ich erst keinen Freistellungsauftrag

              Was heißt ERST? Noch im laufenden Jahr nachgereicht? Oder erst im 2. Jahr?

              Stefan

              PS: Es heißt schon lange nicht mehr Zinsabschlagssteuer, wir sind im Abgeltungsteuer-Zeitalter.
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Kapitalerträge aus sparbüchern

                Hallo julchen 76

                Z i n s a b s c h l a g s t e u e r :

                wenn bei Kapitalerträgen kein FREISTELLUNGS-AUFTRAG z.B. bei der
                Bank, erteilt wird, berechnet die Bank für die Zinsen eine KAPITALERTRAG-
                STEUER (zur Zeit 25 %), ferner einen SOLIDARITÄTSZUSCHLAG
                (zur Zeit 5,5% von der KAPITALERTRAG-STEUER) und ggfls. auch noch
                die Kirchensteuer zur KAPITALERTRAG-STEUER.

                Die berechneten Steuerbeträge werden von der Bank an das Finanzamt
                überwiesen, folgerichtig reduziert das den Kapitalertrag.

                Julchen 76, was heisst in Ihrem Beitrag: omg
                Zuletzt geändert von ; 02.03.2013, 21:12.

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                  #9
                  AW: Kapitalerträge aus sparbüchern

                  @Hagen-Gronert

                  omg - ich tippe auf - oh mein gott-

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Kapitalerträge aus sparbüchern

                    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                    @Hagen-Gronert

                    omg - ich tippe auf - oh mein gott-

                    Gruß FIGUL
                    Hallo FIGUL

                    vielen Dank für Ihre Info: omg ( oh mein Gott ). Wer kennt schon die vielen
                    Abkürzungen?

                    Immer heiter bleiben, gell FIGUL?
                    Zuletzt geändert von ; 02.03.2013, 21:17.

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