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Entfernungspauschale

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    Entfernungspauschale

    Hallo,

    ich habe zwei Fragen zu den Entfernungspauschale - Werbungskosten:

    Meine Frau fährt vier Tage öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit und einen Tag mit dem Auto.
    Trage ich das über zwei Einträge ein oder regelt man das irgendwie in einem?

    Die zweite Frage:
    Die Hälfte der Monatskarten erhält meine Frau vom Arbeitgeber ersetzt. Dieser Wert steht in Zeile 40.

    Trägt man unter "Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln" jetzt nur den Betrag ein, den man selber zahlt (also den gleichen Wert aus Zeile 40) oder den Gesamtbetrag für die Monatskarten (eigener Beitrag + Zuschuss vom Arbeitgeber)

    Vielen Dank

    #2
    AW: Entfernungspauschale

    Für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erhalten Sie unabhängig von der Art, wie Sie zur Arbeitsstätte gelangen eine Entfernungspauschale. Diese beträgt 30 Cent für jeden vollen Entfernungskilometer.

    Vom Grundsatz her ist die Eintragungsweise also egal. Für eine klare Darstellung kann man jedoch 2 Eintragungen machen indem man über den Button hinzufügen eine weitere Eintragungsmöglichkeit öffnet.

    Bei den Monatskarten wird der höhere Gesamtbetrag eingetragen und der Arbeitgeberersatz gesondert in Zeile 40.

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