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nebenamtliche Lehrtätigkeit

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    nebenamtliche Lehrtätigkeit

    Guten Morgen,
    ich habe eine Frage zu meiner nebenamtlichen Lehrtätigkeit. Im letzten Jahr habe ich (ich bin Lehrerin) für nebenamtliche Lehrtätigkeit ca.2000 Euro bekommen. Die Vergütung wurde in vollem Umfang dem Lohnsteuerabzug unterworfen und ist in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung im Arbeitslohn enthalten.
    Muss ich noch die Anlage S ausfüllen?
    Oder reicht es, in der Anlage N die Angaben zum Arbeitslohn (wie auf der elektr. Bescheinigung) anzugeben und die Bescheinigung, dass mir für nebenamtliche Lehrtätigkeiten 2000 Euro vergütetet worden sind, mitabzugeben?
    Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen - vielen Dank schonmal!
    kafri
    PS: Ich benutzte das WISO Steuer-Sparbuch
    Zuletzt geändert von kafri; 15.02.2013, 12:35.

    #2
    AW: nebenamtliche Lehrtätigkeit

    Wenn Ihr Arbeitgeber das schon lohnversteuert hat, ist alles erledigt. Sie müssen nur ganz normal die Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N übernehmen.

    Kommentar


      #3
      AW: nebenamtliche Lehrtätigkeit

      So einfach ist es dann doch ;-)
      Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort!

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