Guten Morgen,
ich habe eine Frage zu meiner nebenamtlichen Lehrtätigkeit. Im letzten Jahr habe ich (ich bin Lehrerin) für nebenamtliche Lehrtätigkeit ca.2000 Euro bekommen. Die Vergütung wurde in vollem Umfang dem Lohnsteuerabzug unterworfen und ist in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung im Arbeitslohn enthalten.
Muss ich noch die Anlage S ausfüllen?
Oder reicht es, in der Anlage N die Angaben zum Arbeitslohn (wie auf der elektr. Bescheinigung) anzugeben und die Bescheinigung, dass mir für nebenamtliche Lehrtätigkeiten 2000 Euro vergütetet worden sind, mitabzugeben?
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen - vielen Dank schonmal!
kafri
PS: Ich benutzte das WISO Steuer-Sparbuch
ich habe eine Frage zu meiner nebenamtlichen Lehrtätigkeit. Im letzten Jahr habe ich (ich bin Lehrerin) für nebenamtliche Lehrtätigkeit ca.2000 Euro bekommen. Die Vergütung wurde in vollem Umfang dem Lohnsteuerabzug unterworfen und ist in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung im Arbeitslohn enthalten.
Muss ich noch die Anlage S ausfüllen?
Oder reicht es, in der Anlage N die Angaben zum Arbeitslohn (wie auf der elektr. Bescheinigung) anzugeben und die Bescheinigung, dass mir für nebenamtliche Lehrtätigkeiten 2000 Euro vergütetet worden sind, mitabzugeben?
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen - vielen Dank schonmal!
kafri
PS: Ich benutzte das WISO Steuer-Sparbuch
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