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Einkommensersatzleistung

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    Einkommensersatzleistung

    Hallö,

    wenn jemand Hartz 4 bekommt und noch einen Mietzuschuss muss der Mietzuschuss in der Steuererklärung angegeben werden, wenn ja wo?

    #2
    AW: Einkommensersatzleistung

    Nicht unter den Progressionsvorbehalt fallen und damit nicht in der Steuererklärung anzugeben sind zum Beispiel die folgenden steuerfreien Einnahmen, weil sie nicht in § 32 b Abs. 1 EStG aufgeführt sind: Arbeitslosengeld II (Hartz IV) gemäß SGB II, Sozialhilfe gemäß SGB XII, Wohngeld, Erziehungsgeld, Streikgeld (steuerfrei nach BFH-Urteil vom 24.10.1990, X R 161/88, BStBl. 1991 II S. 337), die steuerfreien Kapitalerträge beim Halb- und Teileinkünfteverfahren, der Arbeitslohn aus einem Ein-Euro-Job sowie eine Verdienstausfallentschädigung von der gesetzlichen Krankenkasse nach § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB V an die den Haushalt übernehmenden nahen Angehörigen des erkrankten Versicherten (BFH-Urteil vom 17.6.2005, VI R 109/00, BStBl. 2006 II S. 17).

    Kommentar


      #3
      AW: Einkommensersatzleistung

      @Korsika,

      Bei einem 1Euro-Job gibt es keinen Arbeitslohn, sondern das ist eine Aufwandsentschädigung, von der auch Kosten für den Weg zur Arbeitsstätte bestritten werden müssen.
      Richtig ist natürlich, dass das nichts in der Steuerklärung zu suchen hat.
      Ich wollte nur den Begriff Arbeitslohn in diesem Zusammenhang richtig stellen.

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar

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