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Unterscheidung Sonderausgaben, Werbungskosten allgemeine Fragen

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    Unterscheidung Sonderausgaben, Werbungskosten allgemeine Fragen

    Hallo zusammen,
    ich habe mehrere Fragen: 1) Ich habe vom 9.2011 bis 7.2012 die Abendschule besucht. In den letzten Einkommensteuererklärungen bis 2011 habe ich die Kosten für die Abendschule unter Sonderausgaben 47 Berufsausbildung eingetragen und anerkannt bekommen.
    Ab dem 1.10.2012 habe ich angefangen zu studieren ( Erststudium)
    Kann ich die Kosten für das Studium ebenfalls unter 47 Berufsausbildung eintragen? Bis 9.2012 habe ich Vollzeit gearbeitet und ab dem 1.10 Zeilzeit (verdiene Ca. 700 Euro im Monat)

    2) Wie mache ich meine Einkommensteuererklärungen in den nächsten Jahren (Studienzeit)? Ich habe gehört, dass es einen Verlustausgleich nach dem Studium gibt.Was ist darunter zu verstehen? In welche Anlage trage ich dann meine Kosten?

    3) Wo kann ich die Beiträge der KFZ-Versicherung eintragen? Es wird ja nur die Haftpflichtversicherung der KFZ-Versicherung eingetragen? Kann man die Rechtschutzversicherung anteilig anerkennen lassen? Wenn ja mit welchem Anteil?


    Ich danke euch schonmal mehrmals für die Antworten

    Beste Grüße

    #2
    AW: Unterscheidung Sonderausgaben, Werbungskosten allgemeine Fragen

    Zitat von Student2012 Beitrag anzeigen
    Wo kann ich die Beiträge der KFZ-Versicherung eintragen?
    Die Haftpflichtversicherung gehört in die Anlage Vorsorgeaufwand.

    Kommentar


      #3
      AW: Unterscheidung Sonderausgaben, Werbungskosten allgemeine Fragen

      Grundsätzlich ist ein Erststudium als Ausbildungskosten, also Sonderausgaben zu betrachten.

      Bei Ihnen könnten es aber auch Werbungskosten sein. Da sie bereits gearbeitet haben ist zu vermuten, dass es bereits eine andere Ausbildung (Lehre?) gab.

      Wenn jetzt in einem Jahr die gesamten WK höher als die Einnahmen sind, kann dieser Verlust vorgetragen und mit Einnahmen künftiger Jahre verrechnet werden.

      Kommentar


        #4
        AW: Unterscheidung Sonderausgaben, Werbungskosten allgemeine Fragen

        Richtig. Ich habe eine Berufsausbilding abgeschlossen und dann 2 Jahre gearbeitet.


        Wird quasi wie gehabt, die Einkommensteuererklärung mit den Werbungskosten etc. gemachT? Muss man extra irgendetwas ankreuzen, dass es sich hierbei um einen Verlustvortrag handelt? Oder geht es dann automatisch?


        Danke

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