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Handwerkerleistungen bzw. Kosten für Energieberater

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    Handwerkerleistungen bzw. Kosten für Energieberater

    Hallo, ich bin neu hier und bitte schon vorab um Verzeihung, falls ich Fehler mache.
    Drei Fragen

    1. Ich habe eine Kredit der KfW zur Dachsanierung in Anspruch genommen. Darf ich trotzdem die Handwerkerkosten absetzen?

    2. Der Anteil der Arbeitsleistung in Höhe von von 7850 Euro ist in der Handwerker-Rechnung extra ausgewiesen.
    Laut Elster Berechnung werden davon aber nur 1200 Euro berücksichtigt. Heisst das, daß ich den Rest von 7850 minus 1200 die folgenden Jahre ansetzen kann, oder bleibt es bei den einmalig gewährten 1200 Euro?

    3. Mir sind Kosten für den Energieberater in Höhe von 119 Euro entstanden, die ich ebenfalls im Hauptvordruck, Seite 3, Spalte 76 angegeben habe. Bei der Vorausberechnung des Programms sehe ich aber diese Kosten nicht aufgelistet. Habe ich die falsch eingetragen oder sind die pauschal in den o.g. 1200 Euro enthalten?



    Vielen Dank für ihre Unterstützung
    Zuletzt geändert von autingas; 17.02.2013, 13:16.

    #2
    AW: Handwerkerleistungen bzw. Kosten für Energieberater

    Der Höchstbetrag, der berücksichtigt wird, beträgt 6000 Euro. Von diesem Betrag sind 20 Prozent abzugsfähig. Also in diesem Fall 1200 Euro.
    den Rest vortragen geht nicht.
    Wurden die Rechnungen komplett im Jahr 2012 bezahlt?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Handwerkerleistungen bzw. Kosten für Energieberater

      20von100 hier 1200 von 6000 sind die obergrenze der absetzbaren hwl pro jahr.
      vor- oder rücktrag gibt es hier nicht.

      gruß f.

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        #4
        AW: Handwerkerleistungen bzw. Kosten für Energieberater

        Danke für eure Antworten.Ich habe die Rechnung 2012 komplett bezahlt. Also sind die 1200 Euro einmalig, damit ist die Sache erledigt. Und die Kosten für den Energieberater, darf ich die ansetzen?

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          #5
          AW: Handwerkerleistungen bzw. Kosten für Energieberater

          darfst du imho, wirkt sich nur nicht mehr aus da der höchstbetrag bereits ausgeschöpft ist.

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            #6
            AW: Handwerkerleistungen bzw. Kosten für Energieberater

            Zitat von feelgood Beitrag anzeigen
            darfst du imho, wirkt sich nur nicht mehr aus da der höchstbetrag bereits ausgeschöpft ist.
            M.E. NEIN, denn Gutachtertätigkeit fällt nicht darunter, da keine Handwerkerleistung und auch keine haushaltsnahe Dienstleistung, da die Gutachterleistung im stillen Kämmerlein des Gutachters erbracht wird.

            Zur ersten Frage heißt es im Gesetz: Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Handwerkerleistungen bzw. Kosten für Energieberater

              gutachter war ich mir nicht sicher.
              zu frage 1. wenn der kfw-kredit expliziet nur für diese maßnahme gewährt wurde
              gibt es wohl keine steuerliche berücksichtigung mehr in der einkommenssteuererklärung.

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                #8
                AW: Handwerkerleistungen bzw. Kosten für Energieberater

                Da kann ich wohl nichts geltend machen,vielen Dank für eure Infos!

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