Hi,
inwieweit müssen bei der Steuererklärung unter Kapitalerträge (Anlage KAP) Tagesgeldkonton und Girokonten mit Guthabensverzinsung angegeben werden? Bei beiden Konten habe ich einen Freistellungsauftrag ausstellen lassen und ich bin deutlich unter den jeweils angegebenen Beträgen (Freistellung) geblieben.
Das Tagesgeldkonto habe ich bei der Bank of Scotland. Das Girokonto bei einer Bank in Deutschland. Von der BoS habe ich gestern eine "Steuerbescheinigung" bekommen, in der die Kapitalerträge angegeben sind mit 80 Euro.
Gruß
Bernd
inwieweit müssen bei der Steuererklärung unter Kapitalerträge (Anlage KAP) Tagesgeldkonton und Girokonten mit Guthabensverzinsung angegeben werden? Bei beiden Konten habe ich einen Freistellungsauftrag ausstellen lassen und ich bin deutlich unter den jeweils angegebenen Beträgen (Freistellung) geblieben.
Das Tagesgeldkonto habe ich bei der Bank of Scotland. Das Girokonto bei einer Bank in Deutschland. Von der BoS habe ich gestern eine "Steuerbescheinigung" bekommen, in der die Kapitalerträge angegeben sind mit 80 Euro.
Gruß
Bernd
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