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Kirchensteuer bei konfessionsverschiedenen Ehegatten

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    Kirchensteuer bei konfessionsverschiedenen Ehegatten

    Hallo Forum, mein Mann und ich haben eine unterschiedliche kirchliche Konfession (evangelisch und katholisch). Jetzt soll man den Kichensteuerbetrag des jeweils anderen in seiner Anlage N eintragen. Allerdings wird dann immer reklamiert, dass ich auch im Hauptvordruck die Kirchensteuer angeben soll, allerdings wird hier der doppelte Betrag verlangt. Kann mir bitte jemand helfen, wie das richtig eingetragen wird? Vielen Dank

    #2
    AW: Kirchensteuer bei konfessionsverschiedenen Ehegatten

    Du musst einfach nur die Lohnsteuerbescheinigung abtippen, so wie Du den Ausdruck vom Arbeitgeber bekommen hast. Alle Kirchensteuerbeträge werden dann addiert und nach oben gerundet bei den Sonderausgaben eingetragen.

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      #3
      AW: Kirchensteuer bei konfessionsverschiedenen Ehegatten

      OK, Danke. Wenn es also nicht auf unseren Bescheinigungen steht, brauchen wir es auch nicht in der Steuererklärung gesondert angeben?

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        #4
        AW: Kirchensteuer bei konfessionsverschiedenen Ehegatten

        Normalerweise behält doch der Arbeitgeber eines Ehegatten bei konfessionsverschiedenen Ehegatten für beide Kirchensteuer ein (dachte ich als Atheist ... )!?

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          #5
          AW: Kirchensteuer bei konfessionsverschiedenen Ehegatten

          Nein, so ist es nicht. Also bei mir wurde die evangelische und bei meinem Mann die katholische Kirchensteuer abgezogen.

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            #6
            AW: Kirchensteuer bei konfessionsverschiedenen Ehegatten

            So kannte ich's. Aber scheinbar ist das nicht mehr in allen Bundesländern so.

            http://www.lohnberechnung.de/kirchensteuer.htm

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              #7
              AW: Kirchensteuer bei konfessionsverschiedenen Ehegatten

              Dann tragen Sie die Kirchensteuer so ein wie sie einbehalten wurde und bei der anderen Konfession jeweils eine 0.

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