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Wohnriester

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    Wohnriester

    Hallo,
    ich bin gerade dabei die Lohnsteuererklärung über ELSTER zu erstellen, dabei stoße ich auf folgendes Problem:

    Wie trage ich die Wohnriester ein?
    Ich habe es in AV versucht einzutragen, es funktioniert, aber in der Berrechnung ensteht kein Unterschied und es taucht der eingezahlte Wert (1500Euro) nicht als Sonderausgabe auf! Wie kann das sein?

    Wäre Dankbar für eure Hilfe!

    Liebe Grüße A.B.

    #2
    AW: Wohnriester

    Wenn die Altersvorsorgezulage günstiger ist als der Sonderausgabenabzug, dann wirkt sich der Vertrag bei der Einkommensteuererklärung (denn Du machst ja keine Lohnsteuererklärung ...) nicht mehr aus.

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      #3
      AW: Wohnriester

      Was bedeutet das?

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        #4
        AW: Wohnriester

        Bei Riester gibts doch Zulage :-\

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          #5
          AW: Wohnriester

          Ja, ich bekomme meine Zulage + 1Kind vor 2008 und 1Kind nach 2008

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            #6
            AW: Wohnriester

            Lohnt sich das dann nicht für mich?

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              #7
              AW: Wohnriester

              Hallo,

              von einem unabhängigen Versicherungsfachmann berechnen und aufklären lassen.
              Nicht von der Bank oder dem Versicherungsunternehmen bei dem abgeschlossen wurde. Das solte man allerdings alles schon im Vorfeld machen und nicht nachher.
              Mach dich mal schlau im Internet Stichwort Wohnriester oder Finanztest


              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Wohnriester

                Alle Riesterprodukte werden mit einer zulage bedacht, wenn Sie das über den Anbieter beantragen und bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. DARÜBER HINAUS KÖNNEN Sie die Zahlungen in der Anlage AV angeben, WENN Sie der elektronischen Datenübermittlung an das Finanzamt bei Ihrem Anbieter zugestimmt haben. Machen Sie das, prüft das Finanzamt im Rahmen einer Günstigerprüfung, ob der ANSPRUCH auf Zulage (ob sie die wirklich beantragt haben, ist schnuppe) für sie günstiger ist als der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug, den Sie durch die Anlage AV beantragt haben. Ob sich das dann für Sie lohnt, d.h. ob der Steuervorteil besser ist, sagt Ihnen gleich das Licht ääh die Steuerberechnung in Elsterformular. Das hängt letztlich von Ihrer Steuerprogression, Ihren Beiträgen und der zulagenhöhe ab und kann von uns nur dunkelgesehen (ääh nicht hellgesehen) werden. Wenn sie die Anlage AV für die Steuerberechnung aber schon einmal ausgefüllt haben, können Sie die Daten natürlich auch drinnen lassen, selbst wenn der sonderausgabenabzug nichts bringt. Wenn das Finanzamt aber vielleicht später ändert und ihnen Ihre Verlustzuweisung aus Ihrer Schiffsbeteiligung nicht mehr akzeptiert, ändert sich das ja vielleicht ... ;-)
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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