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Honorartätigkeit in Steuererklärung?

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    Honorartätigkeit in Steuererklärung?

    Hallo zusammen,

    neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit als Angestellter gebe ich noch nebenberuflich Nachhilfe beim Studienkreis auf Honorarbasis für ca. 200Euro im Monat.
    Als Angestellter fülle ich die Anlage N aus. Soweit ist das klar, aber wie gebe ich die Nachhilfetätigkeit richtig an?

    Genügt es dabei, in der Anlage S in Zeile 4 den Gewinn aus der Nachhilfetätigkeit anzugeben, d.h. Honorar abzüglich Betriebsausgaben (Pauschal 25% des Honorars)? Muss ich meiner Steuererklärung dafür noch eine EÜR beifügen?

    Danke für Eure Hilfe.
    Gruß Robert

    #2
    AW: Honorartätigkeit in Steuererklärung?

    Wie kommst Du denn auf 25 %?

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      #3
      AW: Honorartätigkeit in Steuererklärung?

      Eine Anlage EÜR ist erst bei Betriebseinnahmen von mehr als 17500 Euro erforderlich. Eine Betriebsausgabenpauschale gibt es wie Elefant schon sagte nicht.

      Kommentar


        #4
        AW: Honorartätigkeit in Steuererklärung?

        Naja für nebenamtliche Lehrtätigkeit kann man schon 25 % der Einnahmen, höchstens 614 Euro ansetzen. H 18.2 zum EStG.

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          #5
          AW: Honorartätigkeit in Steuererklärung?

          Danke für eure Antworten...

          Genau von diesem 25 % bei nebenberuflicher Lehrtätigkeit bin ich ausgegangen mit max. 614 Euro.

          Folglich genügt die Angabe des Gewinns in Anlage S Zeile 4. Eine EÜR ist aufgrund des Höhe des Honorars nicht notwendig.

          Muss ich dann noch weitere Nachweise dem Finanzamt mit der Steuererklärung mitsenden z.B. Kontoauszüge der erhaltenen Honorars? Ich muss nämlich keine Rechnungen schreiben.

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