Kann das Programm den ALTERSENTLASTUNGSBETRAG nicht ermitteln? Und weshalb erscheint der ARBEITNEHMERPAUSCHBETRAG auch nicht in der Berechnung?
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Keine Ankündigung bisher.
FEHLER bei Berechnung der Steuer???
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AW: FEHLER bei Berechnung der Steuer???
Da wir die Art der Einkünfte nicht kennen, allg. der Hinweis:
Den Altersentlastungsbetrag gibt es nur bei solchen Einkünften, die nicht wie Versorgungsbezüge durch den Versorgungsfreibetrag begünstigt werden, also zB. Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung, Kapitalvermögen und Selbstständigkeit.
Den Arbeitnehmerpauschbetrag gibt es bei Versorgungsbezügen nicht mehr, stattdessen wird ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 EUR berücksichtigt.mfg. - Kent
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AW: FEHLER bei Berechnung der Steuer???
DANKE für die schnelle Antwort. - Ist die zusätzliche "Firmenrente", die auch lohnsteuerpflichtig ist, als Versorgungsbezug anzusehen? - Im letzten Jahr wurde der Arbeitnehmerpauschbetrag berücksichtigt und der Altersentlastungsbetrag war mehr als doppelt so hoch wie in der jetzigen Berechnung. -
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AW: FEHLER bei Berechnung der Steuer???
Nutzer Picard777 hat den Zusammenhang zwischen Versorgungsbezügen, Arbeitslohn und Altersentlastungsbetrag hier schon mal erläutert, evtl.hift das weiter:
https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?34442-Altersentlastung&p=151620#post151620mfg. - Kent
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