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Übernachtungspauschalen im Ausland

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    Übernachtungspauschalen im Ausland

    Hallo

    wie und vor allem wo kann ich differenzbeträge zu übernachtungspauschalen im Ausland angeben. Ich war letztes Jahr für einige Wochen von Montag bis Freitag in Holland unterwegs. Der AG hat aber nicht die volle Übernachtungspauschale gezahlt. Den Differenzbetrag möchte ich nun geltend machen. Wenn ich nur wüsste wo, und vor allem wie.

    Kann mir wer helfen? Vielen Dank, Gruss Andreas

    #2
    AW: Übernachtungspauschalen im Ausland

    Werbungskosten für Auswärtstätigkeiten gehören auf die letzte Seite der Anlage N.

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      #3
      AW: Übernachtungspauschalen im Ausland

      Hallo nochmal.

      Habe jetzt auf der letzten Seite, Anlage N folgendes eingetragen:

      Allgemeine Angaben zur dieser Auswärtstätigkeit:

      Montage, 01.01.2012 - 31.12.2012

      Dann habe ich erst wieder bei Übernachtungen im Ausland weiter eingetragen:

      Frankreich, 1 Anzahl unter 1. und den Differenzbetrag der nicht bezahlten Übernachtungspauschale.

      Belgien, 4 Anzahl unter 1. und den gesamten Differenzbetrage der nicht bezahlten Übernachtungspauschale.

      Und dann nochmal das gleiche für Niederlande, entsprechend wie zuvor.

      Ist das dann so richtig, denn in der Steuerberechnung wirken sich die Daten nicht aus?

      Danke, Gruss Andreas

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        #4
        AW: Übernachtungspauschalen im Ausland

        Hallo Andhess,

        wenn du keine sonstigen Werbungskosten hast und unter 1000 Euro bleibst, wird das nicht extra aufgeführt es könnte höchstens den Text geben -> anstelle der erklärten Werbungskosten wurde der höhere Pauschbetrag angesetzt.

        Tschüß

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