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Kinderbetreuungskosten 2012

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    Kinderbetreuungskosten 2012

    Hallo,
    ich wollte die Kinderbetreuungskosten wie gewohnt in das Formular eintragen, habe jedoch hierbei eine Veränderung für das Jahr 2012 festgestellt, sodass ich die Eintragungen nicht mehr so vornehmen kann.

    Der Fall liegt so : Ich (Vater des Kindes) zahle die Kindergartenkosten und die Mutter des Kindes bekommt von ihrem Arbeitgeber einen steuerfreien Kindergartenzuschuss.

    Im Vorjahr 2011 konnte ich dies so eintragen, das ich einmal meine Kosten (damals Zeile 61 und 62) und einen steuerfreien Ersatz von 0 EUR (Zeile 68) eintragen konnte und dann für die Mutter in den Zeilen 69 die Kosten 0 EUR und in Zeile 76 ihren steuerfreien Ersatz.

    Muß ich für das Jahr 2012 das jetzt in den getrennten Einkommensteuererklärungen angeben?
    Also bei meiner dann 0 EUR als steuerfreien Ersatz und bei der Erklärung der Mutter dann keine Kosten und den steuerfreien Ersatz ihres Arbeitgebers? Oder muß ich diesen bei mir mit eintragen, obwohl ich diesen nicht direkt erhalten habe?

    Hoffe es kann mir da jemand weiterhelfen.

    Viele Grüße,
    Lars

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten 2012

    imho ist nach den 'Gesamtaufwendungen der Eltern' gefragt im Formular... also wuerde ich das entsprechend so angeben, ebenso die erstattungen.

    also bei beiden eltern in zeile 67 die volle höhe der kindergartenkosten, in zeile 68 die volle höhe des arbeitgeberzuschusses und in zeile 69 beim vater die differenz (man wird keinen höheren wert angeben können) und bei der mutter 0.
    das bildet die situation bei getrennter veranlagung wohl am genauesten ab.

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      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten 2012

      Danke für die Antwort. Ich habe jetzt selbst nochmal nachgeforscht und in meinem zuständigen Finanzamt nachgefragt.

      Der Herr dort meinte ich sollte bei mir keinen steuerfreien Ersatz angeben, da ich ihn "steuertechnisch" auch nicht erhalten habe. Diesen also nur bei der Mutter angeben.

      Dafür aber dann eine schriftliche Erklärung des Sachverhaltes beilegen.

      Nun ja ich fand die Formulare vom Jahr 2011 da eindeutiger.

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        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten 2012

        Hallo,
        Anlage Kind macht mir wieder Probleme.
        Wir sind nicht verheiratet, leben aber zusammen. Ich trage die Kindergartenkosten
        alleine. Ich habe in Zeile 67 den Betrag eingetragen. Aber bei der Berechnung der Steuer kommt immer der Hinweis, dass die Steuer nicht berechnet werden kann, da Eingaben zum Kind fehlen. Jetzt habe ich alles gelöscht und den Betrag in außergew. Belastungen getragen, da klappt es. Wer kann mir helfen?

        Wo finde ich die Zeile 72, "Die gesamten Kapitalerträge betragen nicht mehr als
        801,00 " Oder gibt es die 2012 nicht mehr?

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          #5
          AW: Kinderbetreuungskosten 2012

          kinderbetreuungskosten sind keine aussergewöhnliche belastung sondern sonderausgaben. das die berechnung funktioniert, weil man einfach etwas an eine stelle eintraegt an die es nicht gehört, macht die erklärung weder sinnvoller noch richtig.

          wenn die fehlermeldung besagt, das angaben zum kind fehlen, wäre es wohl zweckdienlicher eben jene angaben zum kind zu machen. dazu gehört, das in einer einzelveranlagung mindestens der zweite leibliche elternteil in zeile 10 der anlage kind aufgefuehrt wird...

          ansonsten kann man nur mehr zur fehlermeldung sagen, wenn man weiss, was auf der anlage kind sonst alles schon ausgefuellt oder nicht ausgefuellt wurde.

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            #6
            AW: Kinderbetreuungskosten 2012

            Danke für die Antwort! Habe die Kindergartenkosten in Sonderausgaben eingetragen und jetzt klappt es!

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