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Lohnsteuerermäßigung

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    Lohnsteuerermäßigung

    Hallo zusammen,

    Für den VZ 2012 habe ich Freibeträge auf meiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

    Mein Arbeitgeber hat nun einen Teil des Gehalts als Zuschuss zur Fortbildung deklariert, der dann scheinbar nicht im Bruttogehalt der Lohnbescheinigung enthalten ist ?!

    Jedenfalls ziehe ich den Zuschuss von den tatsächlichen Werbungskosten natürlich ab.

    Nun stelle ich mir die Frage, wo man Elster die Lohnsteuerfreibeträge mitteilen kann zwecks Berechnung.

    Kann jemand helfen ?

    #2
    AW: Lohnsteuerermäßigung

    Hallo,
    gar nicht!
    Dein Arbeitgeber hat Lohnsteuer gem. Tabelle unter Berücksichtigung des Freibetrags abgezogen. Mag Dein Pech sein, wenn du unter deinen eingetragenen Kosten liegst, dann wird das Finanzamt eine Nachzahlung fordern, wenn deine Kosten höher als der Freibetrag waren, wirst du etwas zurückbekommen, wenn du klug warst, kommt 0 raus - weder Erstattung noch Nachzahlung.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Lohnsteuerermäßigung

      Danke...

      Also setze ich als WK die tatsächlichen Kosten an unter Abzug der Zuschüsse des Arbeitgebers, die ja eigentlich mein Brutto sind.

      Den Lohnsteuerermäßigungsbetrag gebe ich also nicht an und nehme das Brutto der Lohnbescheinigung...

      Kommentar

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