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KAP - angerechnete ausländische Steuer

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    KAP - angerechnete ausländische Steuer

    Hallo,

    vielleicht kann mir jemand einen Ratschlag geben, wie ich in der Anlage KAP die Summe der angerechneten ausländischen Steuern (Zeile 53) eintrage, wenn sie negativ ist; Elster läßt da leider nur positive Werte zu.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    #2
    AW: KAP - angerechnete ausländische Steuer

    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    Hallo,

    vielleicht kann mir jemand einen Ratschlag geben, wie ich in der Anlage KAP die Summe der angerechneten ausländischen Steuern (Zeile 53) eintrage, wenn sie negativ ist; Elster läßt da leider nur positive Werte zu.

    Stefan
    Hallo reckoner

    habe in der zuständigen Literatur nachgelesen, bin aber noch nicht fündig geworden.
    Vielleicht suche ich unter falschem Ansatz, weshalb ich Sie bitte mir zu erklären,
    was -n e g a t i v e- ausländische Steuern sind.

    Meinen Sie vielleicht kumulierte ausländische Steuern?
    Zuletzt geändert von ; 02.03.2013, 21:10.

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      #3
      AW: KAP - angerechnete ausländische Steuer

      Dann häng ich mich unwissenderweise auch an

      Negative Steuern müssten ja erstattete Steuern sein. So hab ich's jedenfalls verstanden.

      Kommentar


        #4
        AW: KAP - angerechnete ausländische Steuer

        Hallo Hagen und Elefant,

        Danke für die Antworten, ich hatte schon damit gerechnet, dass ich die Sache genauer erklären muss (sorry, hätte ich vielleicht gleich machen sollen).

        Mal von vorn:
        - Zinszahlung einer Anleihe im Jahre 2009
        - dabei angerechnete fiktive(!) Quellensteuer von 5%
        - daher nur 20% Abgeltungsteuer plus Soli
        - die 5% wurden in den "angerechnete Quellensteuer"-Topf gebucht
        [soweit alles OK, wenn es diese fiktive Quellensteuer wirklich gegeben hätte]

        Nun 3 Jahre später:
        - Korrektur der fiktiven Quellensteuer im Jahr 2012 (keine Ahnung, wessen Fehler es genau war, meines Wissens ist das aber bei vielen (allen?), die diese Anleihe damals im Depot hatten, so gelaufen), dabei wurden die 5% von damals zurückgebucht (und auch wirklich vom Konto abgebucht)
        - außerdem wurde dieser Betrag im Quellensteuertopf gebucht (übrigens nur dort, alle anderen Töpfe blieben unverändert) EDIT: Das war falsch, es wurde A-Steuer & Soli eingebucht (praktisch also eine Umbuchung von ausländischen zu inländischen Steuern)
        - in Ermangelung ausreichend anderer Quellensteuern stand der Quellensteuertopf zum Jahresende im Minus

        Ich gehe davon aus, dass die Vorgehensweise der Bank korrekt ist, diese Stornierung in das Jahr 2012 zu nehmen und nicht das Jahr 2009 nochmal aufgerollt werden muss.
        Nur, wie bekomme ich nun einen negativen Wert in die Zeile?

        Stefan
        Zuletzt geändert von reckoner; 23.02.2013, 00:01.
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: KAP - angerechnete ausländische Steuer

          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          - in Ermangelung ausreichend anderer Quellensteuern stand der Quellensteuertopf zum Jahresende im Minus
          Das BMF-Schreiben

          http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer/2012-12-20-steuerbescheinigung-kapitalertraege.pdf?__blob=publicationFile&v=2

          meint in Rz 36:
          Ein negativer Quellensteuerbetrag, der zu einer Nachbelastung von Kapitalertragsteuer geführt hat, ist als negativer Betrag in der Zeile "Summe der angerechneten ausländischen Steuer" auszuweisen.
          Im Falle eines negativen Quellensteuertopfes sind Beträge - die beim Steuerabzug nicht berücksichtigt werden konnten - als negative Beträge in der Zeile "Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten Quellensteuer" auszuweisen.

          Also Zeile 54? Negative Werte werden jedenfalls akzeptiert.
          mfg. - Kent

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            #6
            AW: KAP - angerechnete ausländische Steuer

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Hallo Hagen und Elefant,

            Danke für die Antworten, ich hatte schon damit gerechnet, dass ich die Sache genauer erklären muss (sorry, hätte ich vielleicht gleich machen sollen).

            Mal von vorn:
            - Zinszahlung einer Anleihe im Jahre 2009
            - dabei angerechnete fiktive(!) Quellensteuer von 5%
            - daher nur 20% Abgeltungsteuer plus Soli
            - die 5% wurden in den "angerechnete Quellensteuer"-Topf gebucht
            [soweit alles OK, wenn es diese fiktive Quellensteuer wirklich gegeben hätte]

            Nun 3 Jahre später:
            - Korrektur der fiktiven Quellensteuer im Jahr 2012 (keine Ahnung, wessen Fehler es genau war, meines Wissens ist das aber bei vielen (allen?), die diese Anleihe damals im Depot hatten, so gelaufen), dabei wurden die 5% von damals zurückgebucht (und auch wirklich vom Konto abgebucht)
            - außerdem wurde dieser Betrag im Quellensteuertopf gebucht (übrigens nur dort, alle anderen Töpfe blieben unverändert)
            - in Ermangelung ausreichend anderer Quellensteuern stand der Quellensteuertopf zum Jahresende im Minus

            Ich gehe davon aus, dass die Vorgehensweise der Bank korrekt ist, diese Stornierung in das Jahr 2012 zu nehmen und nicht das Jahr 2009 nochmal aufgerollt werden muss.
            Nur, wie bekomme ich nun einen negativen Wert in die Zeile?

            Stefan

            Hallo Stefan

            ich bedanke mich für die ausführliche Erklärung. IMHO hat Kent dazu zweckdienlich
            geantwortet, und ich muß in diesem Thema nicht weiter recherchieren.
            Zuletzt geändert von ; 02.03.2013, 21:11.

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              #7
              AW: KAP - angerechnete ausländische Steuer

              Hallo Kent,

              Danke für die Info. Obwohl ich immer noch meine, dass es in Zeile 53 gehört (weil Steuern nachbelastet wurden - ich hatte oben etwas falsch berichtet, siehe EDIT beim vorletzten Punkt).
              Übrigens passt der Satz "Ein negativer Quellensteuerbetrag, der zu einer Nachbelastung von Kapitalertragsteuer geführt hat, ist als negativer Betrag in der Zeile |Summe der angerechneten ausländischen Steuer| auszuweisen." ja auch gerade nicht zu Elster. Offenbar hat die Bank ja richtig bescheinigt (gem. BMF-Schreiben), nur Elster kann es dann nicht verarbeiten.

              Ich hab' jetzt aber mal testweise Zeile 54 benutzt und dabei festgestellt, dass es gar keinen Unterschied macht (egal ob Zeile 53, 54 oder 55, das Berechnungsergebnis war immer gleich - Anmerkung: ich musste natürlich - noch - mit positiven Beträgen testen).
              Vielleicht ist es ja wirklich - mehr oder weniger - egal?

              Ich glaube aber, jetzt komme ich schon weiter.
              In jedem Fall werde ich aber im Anschreiben eine kurze Erklärung zu diesem Punkt machen.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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