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Datenübermittlung mit Zertifikat

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    Datenübermittlung mit Zertifikat

    Gibt es bei der Übermittlung mit Zertifikat die Option dem Finanzamt eine Mitteilung zu schreiben z.B dass es sich um die letzte Steuererklärung eines in 2009 Verstorbenen handelt?

    #2
    AW: Datenübermittlung mit Zertifikat

    Eine Übertragung mit Zertifikat bietet sich bei einem Verstorbenem nicht an.

    Das FA benötigt nämlich sowieso Erbschein oder Testament (in Kopie) um die Erben feststellenzu können und eine rechtmäßige Bekanntgabe durchführen zu können.
    Sind mehrere Erben vorhanden, müssen diese auch gemeinsam unterschreiben, auf welche Bankverbindung eine Erstattung erfolgen soll.
    Sonst wird der Erstattungsbetrag quotal aufgeteilt.

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      #3
      AW: Datenübermittlung mit Zertifikat

      Das Erben hat aber noch nicht begonnen, da das Nachlassgericht einige Monate braucht, bis das Erben beginnen kann. In der Zwischenzeit ist das Konto des Verstorbenen noch nicht gelöscht und die Überweisung oder auch Nachzahlung kann noch gut über dieses Konto abgewickelt werden. Eine kurze Mitteilung an das Finanzamt über den Tod des Steuerpflichtigen wäre von Vorteil, da man ansonsten damit rechnen muss, dass wieder Abschläge für 2010 festgesetzt werden. Ich wollte halt nur grundsätzlich wissen, ob es bei der Übermittlung mit Zertifikat die Option gibt eine Nachricht zu schreiben.

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        #4
        AW: Datenübermittlung mit Zertifikat

        Nein, die Abwicklung kann nicht mehr über dieses Konto erfolgen.

        Das Erben hat nämlich schon mit dem Tod des Verstorbenen begonnen und nicht dann, wenn das Gericht einen Erbschein ausstellt.

        Es kann auch keine Bekanntgabe eines Steuerbescheides erfolgen, wenn die Erben nicht bekannt sind.

        Und für die Anpassung der Vorauszahlungen auf 0.- € reicht eine kurze schriftliche Mitteilung ans FA, dass der Stpfl. verstorben ist.

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          #5
          AW: Datenübermittlung mit Zertifikat

          Okay, dann kurze schriftliche Mitteilung an das FA. Ich dachte das könnte ich mir ersparen. Die Steuererklärung ist für die Zeit vor dem Tod des Steuerpflichtigen bis zum Todestag. Deshalb kann sowohl Rückzahlung als auch eine mögliche Nachzahlung über sein noch nicht gelöschtes Konto abgewickelt werden. Konto wird erst gelöscht, wenn das Erbe an die Erben übergegangen sind. Das sagte die Bank.

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            #6
            AW: Datenübermittlung mit Zertifikat

            naja, die Bank muss sich ja auch nicht damit rumschlagen, wenn ein Erbe dann dieses Konto leergeräumt hat und das FA kann dann hinter diesem Geld hinterherlaufen.
            Genau das muss es nämlich, wenn nicht alle Erben ihr Einverständnis erklärt haben.

            Aber die Bank hat natürlich insoweit recht, dass noch alles über dieses Konto abgewickelt werden kann, für die Belange der Bank ja auch okay.

            Aber das FA braucht für eine Erstattung eben die Zustimmung aller Erben.

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              #7
              AW: Datenübermittlung mit Zertifikat

              Stimmt alles was Sie schreiben. Wir reden etwas aneinander vorbei. Das Konto kann nur noch benutzt werden für Transaktionen, die den Verstorbenen selbst betreffen. Das trifft für seine letzte Steuererklärung zu. Ich selbst kann trotz Vollmacht von seinem Konto schon seit dem Todestag kein Geld mehr abheben. Es also auch nicht leerräumen.

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