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Steuererklärung 2012 - Abgeltungssteuer

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    Steuererklärung 2012 - Abgeltungssteuer

    Hallo zusammen,

    ich hae meine Steuererklärung fertig und rechne. Irgendiwe bleibt die Abgeltungssteuer bei den Berechnungsergebnissen unberücksichtigt:
    Ich habe Kapitalerträge über 801 Euro (alleinstehend). Das taucht unter "Einkünfte aus Kapitalvermögen" korrekt auf. (Kreuz in Zeile 4 ist gesetzt)
    Ich habe nich anrechenbare Quellensteuer, aber das sollte nicht reichen, um ganz um die Abgeltungssteuer herumzukommen. Aber in der Berechnung von Elster werden die unter "Einkünfte aus Kapitalvermögen" korrekt ermittelten Gewinne unter "Betrag nach § 46 Abs. 3 und 5 EStG" wieder komplett abgezogen, so dass ich keine Abgeltungsstuer zu zahlen habe. Das kommt mir falsch vor.

    Grüße BastiL

    #2
    AW: Steuererklärung 2012 - Abgeltungssteuer

    Welche Zeilen auf der Anlage KAP haben Sie mit welchen Werten ausgefüllt?

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      #3
      AW: Steuererklärung 2012 - Abgeltungssteuer

      Hallo,

      wie so oft, ich vermute du hast die sogenannte Härtefallregelung nicht bedacht. Die ersten 410 Euro Nebeneinkünfte - und Kapitaleinkünfte zählen dazu - sind steuerfrei.

      Stefan

      PS: was sind "nich anrechenbare Quellensteuer"? Meintest du nicht eher "nich anGERECHNETE Quellensteuer"?
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Steuererklärung 2012 - Abgeltungssteuer

        Danke für die Antworten. Ich meine nicht angerechnete, Quellensteuer, ja. Das mit der Härtefallregelung könnte hinkommen, nach Abzug des Freistellungsauftrages habe ich noch 170 Euro Kapitalerträge gemäß Elster.

        Eingetragen habe ich das folgende:
        Zeile 4 Kreuz
        Zeile 6 Kreuz
        Zeile 7: 254, korrigiert: 81
        Zeile 14: 252
        Zeile 17: 889
        Zeile 50: 0,36
        Zeile 51: 0,03
        Zeile 54: 2,34
        Zeile 55: 27,57

        Rest ist null oder leer.

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          #5
          AW: Steuererklärung 2012 - Abgeltungssteuer

          Hallo,

          sieht soweit korrekt aus (was hast du korrigiert? - ist nicht so wichtig, interessiert mich aber).

          Sämtliche im Inland(!) gezahlten Steuern werden erstattet, sind aber nur 39 Cent :-)
          Die Quellensteueranrechnung verfällt allerdings.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Steuererklärung 2012 - Abgeltungssteuer

            Die Korrektur kommt durch die Veräußerung eines ausländischen thesaurierenden Fonds in 2012. Die Thesaurierungen sind bereits versteuert gewesen. Die in diesem Fall anrechenbare Quellensteuer ist in meinem Steuerbescheid als Hinweis vermerkt, ich habe sie jetzt in Zeile 55 angegeben, denke das passt?

            Das keine Abgeltungssteuer bezahlt werden muss, obwohl ich über 801 Euro liege liegt dann an der Härtefallregelung?
            Zuletzt geändert von BastiL; 24.02.2013, 21:20.

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              #7
              AW: Steuererklärung 2012 - Abgeltungssteuer

              Hallo,

              >>>Das keine Abgeltungssteuer bezahlt werden muss, obwohl ich über 801 Euro liege liegt dann an der Härtefallregelung?

              Genau. In deinem Fall dürfte die Korrektur auch unnötig sein, es käme so oder so zu Null Steuern.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Steuererklärung 2012 - Abgeltungssteuer

                Danke, das leuchtet ein.

                Noch zum Verständnis: Die anrechenbare Quellensteuer hätte mir nur dann etwas gebracht, wenn die Kapitalerträge isgesamt höher als (801+410) Euro = 1211 Euro gewesen wären, richtig?

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                  #9
                  AW: Steuererklärung 2012 - Abgeltungssteuer

                  Hallo,

                  >>>Die anrechenbare Quellensteuer hätte mir nur dann etwas gebracht, wenn die Kapitalerträge isgesamt höher als (801+410) Euro = 1211 Euro gewesen wären, richtig?

                  Ja. Diese Quellensteuern - übrigens egal ob wirklich gezahlt oder nur fiktiv - gelten quasi als Vorauszahlung, genau wie die deutsche Abgeltungsteuer.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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