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    wie genau eintragen

    Liebe Steuerzahler

    Bin gerade bei der Steuererklärung für 2011. Meine Frau hat für den Zensus 1680 als Aufwandsentschädigung erhalten. Wie muß ich das, und vor allem WO eingeben.
    Komme einfach nicht weiter. Wäre froh, wenn mir jemand helfen kann. Gruß Micky1409

    #2
    AW: wie genau eintragen

    Die Erhebungsbeauftragten erhalten für ihre Tätigkeit ja offiziell keine Vergütung o.ä., sondern eine Aufwandsentschädigung. Damit sollen -wie der Name schon sagt- die entstandenen Aufwendungen (Fahrtkosten, Schreibmaterial, Arbeitszimmer inkl. Strom, Wasser, Heizung, Telefonkosten, Porto, Literatur) abgegolten werden. Diese Zahlungen sind gemäß § 3 Nummer 12 Satz 2 auch steuerfrei, sofern sie den Aufwand nicht offenbar übersteigen. Der §11 (4) des Zensusgesetzes 2011 verweist nur auf diese Vorschrift.

    Was bedeutet das nun: Da die für den Zensus 2011 gezahlten Aufwandsentschädigungen nicht so hoch sind, dass sie den Aufwand offenbar übersteigen, sind sie steuerfrei. Sie müssen aber - sofern Du eine Steuererklärung abgibst - in Zeile 26 der Anlage N eingetragen werden, aber ohne dass dies eine Auswirkung auf die Steuerhöhe hat.

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