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Ist die festgesetzte Steuer in der Berechnung richtig???

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    Ist die festgesetzte Steuer in der Berechnung richtig???

    Hallo zusammen,

    nachdem ich alle Vordrucke ausgefüllt habe, hab ich mir die voraussichtliche Steuer berechnen lassen und verstehe da etwas nicht.

    Das Programm ermittelt nach der Splittingtabelle unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehaltes eine Steuer con 6.523,00 EUR. So weit so gut. Das konnte ich in der Splittingtabelle auch nachvollziehen.

    Was ich aber nicht verstehe, ist, dass es dann die Steuer mit 6.677,00 EUR FESTSETZT.

    Was ist nun richtig?

    #2
    AW: Ist die festgesetzte Steuer in der Berechnung richtig???

    Der Wert in der Spltting-Tabelle ist immer ohne Progressionsvorbehalt.

    Der Progressionsvorbehalt erhöht den Steuertarif, also wird der höhere Wert richtig sein.

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      #3
      AW: Ist die festgesetzte Steuer in der Berechnung richtig???

      Das ist mir schon klar, dass der Progressionsvorbehalt den Steuerbetrag erhöht. Das ist aber bereits in den 6.523,00 EUR berücksichtigt. Wir hatten nur 45,00 EUR steuerfreies Einkommen, das dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Ohne diesen Betrag hätten wir eine Einkommensteuer von 6.518,00 EUR.

      Den Betrag von 6.677,00 den gibt es in der Splittingtabelle überhaupt nicht, schon gar nicht passend zu unseren zu versteuernden Einkommen. Ob mit oder ohne Progressionsvorbehalt.

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        #4
        AW: Ist die festgesetzte Steuer in der Berechnung richtig???

        steuererklärung für 2008 oder 2009?

        wenn die angegebenen werte der realität entsprechen: 6677-6523=154 zu dem betrag faellt einem pauschal mal kindergeld (2008) ein.
        handelt es sich bei den 45 euro steuerfrei ggf. um mutterschaftsgeld und wurde somit im dezember ein kind geboren? spinnt man den fall weiter, ist ggf. der kinderfreibetrag guenstiger als das kindergeld, so das dieses der steuer wieder zugeschlagen wurde?

        ist jetzt nur mal so ins blaue geraten...

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          #5
          AW: Ist die festgesetzte Steuer in der Berechnung richtig???

          Klingt plausibel. Trifft aber nicht auf uns zu. Wir haben zwei Kinder. Das eine 2002 und das andere 2005. Wir haben also für das ganze Jahr 2009 für zwei Kindegeld bezogen. Das dem Progressionsvorbehalt unterliegende steuerfreie Einkommen waren 45,00 EUR Kinderkrankengeld.

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            #6
            AW: Ist die festgesetzte Steuer in der Berechnung richtig???

            Was heißt hier "den Wert gibt es nicht" ?

            Es gibt jeden Wert.

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              #7
              AW: Ist die festgesetzte Steuer in der Berechnung richtig???

              ggf. mal einfach die angabe des krankengeldes weglassen und eine berechnung durchfuehren. dabei sollte ja festzustellen sein, ob die differenz überhaupt dadurch bedingt ist.

              ansonsten hilft nur nochmal, die berechnung von oben bis unten genau durchlesen, ob irgendwo was auftaucht, was die differenz begruenden koennte....

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                #8
                AW: Ist die festgesetzte Steuer in der Berechnung richtig???

                Das heißt, dass ich mir die Splittingtabelle 2009 heruntergeladen habe. Dort ist dieser Betrag nicht zu finden. Allerdings auch der Betrag 6523,00 EUR nicht. Scheint doch irgendwie mit dem Progressionsvorbehalt zu tun zu haben.

                Aber das wollte ich nur am Rande erwähnen. Die Frage ist für mich nach wie vor, warum das Programm 6677,00 EUR anstatt 6523,00 EUR festsetzt. Ich hab die Steuererklärung von hinten nach vorne geprüft und wieder zurück und finde keine Erklärung. In den vergangenen Jahren wurde auch immer der nach der Splittungtabelle oder der unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehaltes ermittelte Betrag festgesetzt.

                Elster errrechnet den unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehaltes stehenden Betrag, setzt aber, ohne einen, zumindest nicht so ohne weiteres ersichtlichen Grund, einen anderen, höheren Steuerbetrag fest. Ich weiß beim besten Willen nicht wie sich dieser Betrag errechnen soll.

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                  #9
                  AW: Ist die festgesetzte Steuer in der Berechnung richtig???

                  Im Anschluss an die aufgrund der Steuertabelle ermittelte "verbleibende " Steuer gibt es noch verschiedene Abzugs- und Hinzurechnungsbeträge.

                  Bei mir addiert das Programm z.B. zutreffend n a c h der verbleibenden ESt aufgrund Splittingtabelle (incl. Progr.vorbehaltssteuer-Prozentsatz, der gleichmäßig ansteigend ist im Gegensatz zu den Tabellensprüngen der reinen Tabelle) noch die Altervorsorgezulage iHv. 146,- hinzu; i.e. höhere festgesetzte Steuer als die reine Tabellensteuer.
                  (Das wird aber im pdf-Berechnungsblatt auch nachvollziehbar dargestellt.-?)
                  MfG
                  EJB

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                    #10
                    AW: Ist die festgesetzte Steuer in der Berechnung richtig???

                    hmm, ich hab grad mal verschiedene beispiele ausgerechnet. auf der steuerberechnung ist bei mir immer im Abschnitt 'Berechnung der Einkommenssteuer' genau nachzuvollziehen, was ggf. noch dazukommt oder direkt abgezogen wird.

                    gibt die berechnung auf dem ersten blatt denn noch irgendwelche hinweise?

                    Nachtrag: das mit der Altersvorsorgezulage könnte durchaus zur Differenz passen, da die Grundzulage einer Person bei Riester ab 2008 ebenfalls genau 154 € beträgt!
                    Zuletzt geändert von Falzo; 08.02.2010, 18:08.

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