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Kinderbetreuungskosten und Kinderfreibetrag

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    Kinderbetreuungskosten und Kinderfreibetrag

    Hallo,

    ich mach zum ersten Mal die Steuererklärung und hab zum Glück nur bei zwei Dingen Schwierigkeiten .

    Kinderbetreuungskosten geb ich auf Seite 3 der Anlage K ein. Zusätzlich müssen diese aber, so sagt mir das Programm, als Werbungskosten oder Sonderausgaben angegeben werden. Ich find aber nirgends entsprechende Möglichkeiten. Wo genau geb ich das denn an?

    Kinderfreibetrag: ich bin nicht der leibliche Vater des Kindes. Sowohl meine Frau als auch ich haben 0,5 Kinderfreibetrag. Ich habe sowohl Punkt 40 als auch 41 Auf Seite 2 der Anlage K angekreuzt. "Ich beantrage den vollen Freibetrag usw.". Bei Berechnen kommt dann "Zu einem Kind wurde die Übertragung des Betreuungsfreibetrages beantragt, obwohl nur ein
    Elternteil angegeben wurde." Ich denke mal, hier fehlen Angaben des leiblichen Vaters. Aber auch hier finde ich nirgends die Möglichkeit, diesen anzugeben außer im Feld "Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen". Da steht er auch drin. Trotzdem wird es angemeckert.

    Ich hoffe, das war einigermaßen schlüssig erklärt.

    Danke schon mal.
    Dave

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten und Kinderfreibetrag

    Für welches Jahr machst Du denn die Steuererklärung? Ab 2012 können die Kinderbetreuungskosten nur noch als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

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      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten und Kinderfreibetrag

      Ja, 2012. Aber wo genau mach ich es denn?

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        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten und Kinderfreibetrag

        Nochmal die Nachfrage, wo im Formular muss ich das eintragen? (am besten mit Angabe der Nummer )

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          #5
          AW: Kinderbetreuungskosten und Kinderfreibetrag

          ich unterstelle mal es handelt sich um eine zusammenveranlagung.

          sie muessen in zeile 9 bei sich selbst stiefvater ankreuzen, bei der mutter nat. leibliches kind und der leibliche vater gehört als dritte person in zeile 10.

          die kinderbetreuungskosten gehören auf seite 3 ab zeile 67. hier ist die formulierung zu beachten, es ist nach zusammenveranlagten ELTERN nicht ehegatten gefragt ;-)

          und die leiblichen ELTERN veranlagen in diesem falle ja gerade nicht zusammen und es bestand auch kein gemeinsamer haushalt...

          also wuerde ich sagen zeile 67, falls zutreffend 68, 69, 71

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