Sehr geehrte Benutzer und Leser,
meine Frage an Euch: Mein Mann ist Rentner und hat für 2009 noch eine Entschädigung aus der ULAK bekommen. Nun wollte ich dies in seine N eintragen und nun ist immer diese Fehlermeldung nach Plausibilitätsprüfung vorhanden. Geht auch nicht anders einzutragen.
Fehler in der Steuererklärung: Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung StKl 6 oder einer Urlaubskasse vorhanden, aber kein Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung StKl 1 - 5, ggf. ist der Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung StKl 1 - 5 mit dem Wert 0 zu erklären.
Dies verstehe ich nicht, kann mir jemand helfen???
2. Frage: Die Anlage KAP muss mann jetzt immer ausfüllen? Bis 2008 ging noch das Ankreuzfeld Kapitalerträge unter 801 €. Habe dies immer angekreuzt und auch keine Kapitalertragssteuerabzug geltend gemacht.
Vielen lieben Dank
Katze4
meine Frage an Euch: Mein Mann ist Rentner und hat für 2009 noch eine Entschädigung aus der ULAK bekommen. Nun wollte ich dies in seine N eintragen und nun ist immer diese Fehlermeldung nach Plausibilitätsprüfung vorhanden. Geht auch nicht anders einzutragen.
Fehler in der Steuererklärung: Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung StKl 6 oder einer Urlaubskasse vorhanden, aber kein Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung StKl 1 - 5, ggf. ist der Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung StKl 1 - 5 mit dem Wert 0 zu erklären.
Dies verstehe ich nicht, kann mir jemand helfen???
2. Frage: Die Anlage KAP muss mann jetzt immer ausfüllen? Bis 2008 ging noch das Ankreuzfeld Kapitalerträge unter 801 €. Habe dies immer angekreuzt und auch keine Kapitalertragssteuerabzug geltend gemacht.
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Katze4
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