Hallo,
ich mache gerade meine ESt-Erklärung mit Elster und habe aktuell das Problem, dass bei mir bei der Plausibilitätsprüfung ein Hinweis bei der Anlage KAP angezeigt wird.
Ich habe bei einer Bank keinen Freistellungsauftrag hinterlegt und deshalb wurden dort KE-Steuern und Soli abgeführt.
Ich habe nun:
das Kreuz bei 5 gesetzt (für bestimmte Kapitalerträge)
in Zeile 7 die bei dieser Bank angefallenen Kapitalerträge eingetragen
in Zeile 14 0 eingetragen (da kein Freistellungsauftrag)
in Zeile 15 den bei den anderen Banken verbrauchten Freibetrag eingetragen
Bei der Plausiprüfung werden die beiden Felder 14 und 15 grün hinterlegt und es kommt die Meldung:
In den Zeilen 14 und 15 ist stets die Höhe des aufgrund von Freistellungsaufträgen bereits in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags für sämtliche Kapitalerträge einzutragen (ggf. mit 0). Bei zusammenveranlagten Ehegatten ist in den Fällen, in denen der andere Ehegatte keine Anlage KAP abgegeben hat, der von beiden Ehegatten in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag, soweit er nicht bereits in Zeile 14 eingetragen wurde, in Zeile 15 einzutragen.
Was mache ich falsch?
ich mache gerade meine ESt-Erklärung mit Elster und habe aktuell das Problem, dass bei mir bei der Plausibilitätsprüfung ein Hinweis bei der Anlage KAP angezeigt wird.
Ich habe bei einer Bank keinen Freistellungsauftrag hinterlegt und deshalb wurden dort KE-Steuern und Soli abgeführt.
Ich habe nun:
das Kreuz bei 5 gesetzt (für bestimmte Kapitalerträge)
in Zeile 7 die bei dieser Bank angefallenen Kapitalerträge eingetragen
in Zeile 14 0 eingetragen (da kein Freistellungsauftrag)
in Zeile 15 den bei den anderen Banken verbrauchten Freibetrag eingetragen
Bei der Plausiprüfung werden die beiden Felder 14 und 15 grün hinterlegt und es kommt die Meldung:
In den Zeilen 14 und 15 ist stets die Höhe des aufgrund von Freistellungsaufträgen bereits in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags für sämtliche Kapitalerträge einzutragen (ggf. mit 0). Bei zusammenveranlagten Ehegatten ist in den Fällen, in denen der andere Ehegatte keine Anlage KAP abgegeben hat, der von beiden Ehegatten in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag, soweit er nicht bereits in Zeile 14 eingetragen wurde, in Zeile 15 einzutragen.
Was mache ich falsch?
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