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Anlage V - verbilligte Vermietung, wie ortsübliche Miete eintragen?

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    Anlage V - verbilligte Vermietung, wie ortsübliche Miete eintragen?

    Hallo, lieber Forumgemeinde.


    Da ich eine Immobilie verbilligt vermiete, wollte ich es in der Anlage-V erwähnen.
    Ich finde zwar in der Anlage-V Felder für den Eintrag der eingenommenen Mieten und Umlagen, allerdings finde ich kein Feld, wo die ortsübliche Warmmiete eingetragen werden kann. In zwei anderen Web-Steuerportalen, die ich bisher ausprobiert habe, ist diese Angabe möglich.

    Ist es nun ein Problem bei Elster oder muß es irgendwie besonders eingetragen werden, damit das Finanzamt sieht, dass eine verbilligte Vermietung vorliegt und somit meine Werbungskosten aus der Vermietung höher sind (durch den potentiellen Verlust).

    Danke

    #2
    AW: Anlage V - verbilligte Vermietung, wie ortsübliche Miete eintragen?

    Hallo,

    das kann man bei Elster nicht eintragen, die Finanzämter kennen aber die ortsüblichen Mieten.

    In den anderen Rechnern dient das vermutlich der Überprüfung, ob überhaupt und wenn ja welcher Anteil der Werbungskosten geltend gemacht werden kann. Elster bietet diesen Service nicht bzw. darf das gar nicht.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Anlage V - verbilligte Vermietung, wie ortsübliche Miete eintragen?

      Danke für die schnelle Antwort.

      Ich habe es auch schon so vermutet.

      Gruß

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        #4
        AW: Anlage V - verbilligte Vermietung, wie ortsübliche Miete eintragen?

        Ein Frage habe ich noch:

        Wo wird das Datum angeben, ab welchen die Vermietung erfolgte?

        Falls die Vermietung erst gg. Mitte oder Ende des Jahres erfolgte (also nicht direkt nach dem Erwerb der Immobilie), und es erfolgt eine verbilligte Vermietung, so können ja die Einnahmen evtl. unter die 66% Grenze fallen.

        Das Finanzamt wird die ortsübliche Miete ansetzen und dabei evtl. vom Erwerbsdatum rechnen, was selbstverständlich für mich ungünstig is

        Danke im Voraus.

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          #5
          AW: Anlage V - verbilligte Vermietung, wie ortsübliche Miete eintragen?

          Hallo,

          >>>Wo wird das Datum angeben, ab welchen die Vermietung erfolgte?

          Gute Frage.
          Ich würde das entweder in einem gesonderten Anschreiben erwähnen, oder aber mit in Zeile 4 eintragen, Beipiel: Hauptstr. 1 (vermietet ab Juli)

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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