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Besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung

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    Besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung

    Hallo liebe Steuerzahler
    Ich habe 2009 geheiratet und nun möchte ich logischerweise ein Kreuz bei „Besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung“ in Zeile 19 Seite 1 Hauptvordruck setzen. Die Hilfe sagt nur „Für das Jahr der Eheschließung können beide Ehegatten die besondere Veranlagung wählen, bei der sie dann wie Unverheiratete behandelt werden. Für die besondere Veranlagung muss jeder Ehegatte eine Einkommensteuererklärung so ausfüllen, als hätte er diese Ehe nicht geschlossen.“
    Ich mache also das Kreuz, die Plausibilitätsprüfung sagt aber FEHLER. Egal ob ich Namen usw. meiner Frau eingebe oder nicht. Das Programm akzeptiert nur getrennte Veranlagung bzw. Zusammenveranlagung. Wozu also die Möglichkeit ein Kreuz für das Jahr der Eheschließung zu setzen?
    Wo mache ich den Fehler? Oder ist das Programm fehlerhaft?
    Wie schon gesagt, die Hilfe hilft mir nicht weiter.

    #2
    AW: Besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung

    Wieso logischerweise ????

    Kennen Sie den Unterschied zwischen besonderer, getrennter und Zusammenveranlagung?

    Vermutlich nicht, Sie haben aber das Wahlrecht zwischen allen drei Alternativen.

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      #3
      AW: Besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung

      Zitat von Petzer Beitrag anzeigen
      Wieso logischerweise ????

      Kennen Sie den Unterschied zwischen besonderer, getrennter und Zusammenveranlagung?

      Vermutlich nicht, Sie haben aber das Wahlrecht zwischen allen drei Alternativen.
      Der Unterschied ist mir schon klar und dass ich wählen kann auch. Das Prog. lässt mich aber nicht wählen...

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        #4
        AW: Besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung

        Dann wurde irgendwo eine Ehefrau eingegeben

        oder

        ein Kreuzchen irgendwo bei der Ehefrau gemacht

        oder

        die Ehefrau hat sich als Frau eingetragen

        oder

        es wurde eine Anlage für die Ehefrau ausgewählt.

        Bei mir geht's jedenfalls.....

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          #5
          AW: Besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung

          Habe alles gecheckt, kein Kreuz, keine Angabe auf keinem Formular, auf keiner Anlage. Habe meine Frau komplett verschwiegen. Nur auf Seite 1 Hauptvordruck verheiratet seit... habe ich das Datum eingetragen. Sonst würde ja auch das Kreuz bei "Besondere Veranlagung..." keinen Sinn machen, oder?

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            #6
            AW: Besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung

            Zitat von DerTomtom Beitrag anzeigen
            Ich mache also das Kreuz, die Plausibilitätsprüfung sagt aber FEHLER.
            Ich hab's auch mal probiert, bei mir kommt nur ein grüner Hinweis. Wie lautet denn Deine Fehlermeldung? Oder heißt die wirklich einfach "FEHLER" :-\ ?

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              #7
              AW: Besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung

              Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
              Ich hab's auch mal probiert, bei mir kommt nur ein grüner Hinweis. Wie lautet denn Deine Fehlermeldung? Oder heißt die wirklich einfach "FEHLER" :-\ ?
              Wenn ich das Kreuz setze bei besondere Veranlagung... sagt der rote Balken unten sinngem. dass ich den Namen, Geburtsdatum und Religion eintragen soll. Tue ich dieses dann akzeptiert es mein Kreuz aber nicht mehr. ...Ein Teufelskreis...

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                #8
                AW: Besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung

                dann wurde die Frau vermutlich bei der Frau eingetragen.

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                  #9
                  AW: Besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung

                  Natürlich, wo denn sonst? Ich habe ja auch eine Frau geheiratet. MEINE EHEFRAU!

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                    #10
                    AW: Besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung

                    Und genau hier liegt wohl das Problem. Ausser dem Datum der Heirat und der Wahl der Veranlagungsart darf nichts iin Bezug der Ehefrau eingetragen werden.

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                      #11
                      AW: Besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung

                      Zitat von DerTomtom Beitrag anzeigen
                      Natürlich, wo denn sonst? Ich habe ja auch eine Frau geheiratet. MEINE EHEFRAU!
                      falscher gehts nicht.

                      Du hast doch selber vorgelesen, dass die Stpfl so behandelt werden, als wären sie unverheiratet.

                      Was hat dann die Frau in deiner Steuererklärung verloren ?

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