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Außergewöhnliche Belastungen Zeile 71 ??

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    Außergewöhnliche Belastungen Zeile 71 ??

    Hallo zusammen und danke für lesen und evtl. beantworten!

    Ich habe als außergewöhnliche Belastungen Aufwendungen (wie in den letzten 3 Vorjahren) für

    - Kosten Heimunterkunft der Mutter
    - Krankheitskosten für meine Frau und meiner Person
    - Beerdigungskosten (in diesem Jahr)

    in der Steuererklärung angesetzt.

    Bisher habe ich immer in der Zeile 71, die da heißt

    -Für die-wegen Abzug der zumutbaren Belastung-nicht abziehbaren -Pflegeleistungen wird die Steueremäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen -beantragt. Die in den Zeilen 68 ff enthaltene Aufwendungen für haushaltsnahe -Pflegeleistungen betragen

    den vollen Betrag für die o.g. Sachverhalte eingegeben. Dies wurde in der Vergangenheit vom FA auch so anerkannt.

    Jetzt kommen mir aber für 2012 Zweifel, ob das so in Ordnung ist. Irgendwie verstehe ich den Punkt nicht richtig. Darf ich nur die Heimkosten der Mutter dort ansetzen?

    Wer kann helfen?

    Heiko

    #2
    AW: Außergewöhnliche Belastungen Zeile 71 ??

    Die Kosten fürs Heim sind vielleicht für die Steuererklärung Deiner Mutter haushaltsnah. Aber für Dich selber nicht.

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