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Volljähriges Kind

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    Volljähriges Kind

    Mein Sohn ist im letzten Jahr 18 Jahre und damit volljährig geworden. Nach Übernahme des ELSTER-Formulars aus dem Jahr 2011 habe ich alle Daten für 2012 ergänzt und/oder enu eingetragen. Nach Klick auf die Funktion "Steurberechnung" begann (wie üblich) die Plausibilitätsprüfung, die dann für meine Sohn eine Angabe zur "erstmaligen Berufausbildung oder Erststudium" haben wollten. Da mein Sohn nerst dieses Jahr Abitur macht, habe ich auf der entsprechenden Seite in ZEile 22 eine NEIN angekreuzt. Anschießend meldet das Programm leider immer noch "Der Fehler wurde nicht behoben". Eine Steuerberechnung wird nicht durchgeführt.

    Was habe ich übersehen ?

    Gruß heibila

    #2
    AW: Volljähriges Kind

    In diesem Fall kann es evtl. vorteilhaft sein, die Daten aus dem Vorjahr nicht zu übernehmen. Du kannst die Anlage Kind löschen und neu anlegen. Die Angaben zur laufenden Ausbildung gibst Du nur für die Zeit der Volljährigkeit selbst ein.

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