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Leiharbeiter dann Feasanstellung. Fahrkosten/Verpflengungsgeld

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    Leiharbeiter dann Feasanstellung. Fahrkosten/Verpflengungsgeld

    Hallo,

    Ich war sechs Monate über ein Ingenieurbüro an Firma X verliehen und bin dann ganz zur Fima X gewechselt bis heute.

    Nun die Fragen!

    Ich habe vom Ingenieurbüro Fahrtgeld bekommen für die einfache Fahrt.
    Wie trage ich das wo ein und kann ich nicht Hin- und Rückfahrt absetzen?

    Wie ist das mit dem Verpflegungsgeld?
    Ich war von Zuhause ca. 9.30 Stunden weg. Verpflegungsgeld habe ich nicht bekommen! Kann ich es dennoch bei der Steuer geltend machen?

    Für das zweite halbe Jahr ist mir alles klar und einfach.


    Gruß Martin
    Zuletzt geändert von Martinnw; 03.03.2013, 11:11.

    #2
    AW: Leiharbeiter dann Feasanstellung. Fahrkosten/Verpflengungsgeld

    Martin,
    lies mal hier:
    https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?31299-Steuererkl%E4rung-bei-Leiharbeitern-verschiedene-Arbeitsst%E4tte&highlight=Bruder
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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    Kommentar


      #3
      AW: Leiharbeiter dann Festanstellung. Fahrtkosten/Verpflegungsgeld

      Hallo Stiller,

      ich hab gestern schon mal geantwortet aber der Beitrag wurde nicht übernommen ... Mist.

      Ich kenne den Beitrag schon aber er zielt nicht auf mein Problem ab.

      Bei mir mischen sich Leiharbeit und Festanstellung.
      - 6 Monate Leiharbeit (Fahrtgeld wurde für die Einfache Fahrt gezahlt)
      - 6 Monate Festanstellung bei der zuvor verliehenden Firma.

      Wenn ich alles richtig verstanden habe kann ich für die Verleihzeit die Hin- und Rückfahrt anrechnen sowie die Verpflegungspauschale von 6 Euro pro Tag. Das gezahlte Fahrtgeld muss abgerechnet werden.

      Nur wo trage ich es ein?

      Ich befürchte das wenn ich zu einem Berater gehe oder zum Hilfe Verein das die das auch nicht besser wissen und mein Geld verschenken. Guter Rat ist halt teuer.

      Kommentar


        #4
        AW: Leiharbeiter dann Feasanstellung. Fahrkosten/Verpflengungsgeld

        Hallo,

        du füllst in Anlage N Seite 2 ab Zeile 49 aus

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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