Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Betreff: Fehlermeldung 24 a/b und 24c gemeinsam?!

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Betreff: Fehlermeldung 24 a/b und 24c gemeinsam?!

    Hallo,

    ich bekomme folgende Fehlermeldung, sowohl bei der Plausiprüfung, als auch wenn ich den Druck anstoßen will:

    "Bei den steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen müssen die Zuschüsse zur Krankenversicherung (Nr. 24 a/b der Lohnsteuerbescheinigung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung (Nr. 24 c der Lohnsteuerbescheinigung) immer gemeinsam angegeben werden (Stpfl. / Ehemann)."

    Leider steht auf meiner LStbescheinigung keine Eintragung für 24c. Und "Null" wird auch nicht akzeptiert. Ohne, dass ich jedoch dort eine Lösung erhalte kann ich die Erklärung nicht absenden.

    Kann mir jemand weiterhelfen?

    Danke Jens

    #2
    AW: Betreff: Fehlermeldung 24 a/b und 24c gemeinsam?!

    Da dürfte der Arbeitgeber einen Fehler gemacht haben, die Fehlermeldung ist m.E. vollkommen richtig. Also Arbeitgeber auf die Finger klopfen und um korrigierte Dartenübermittlung an das Finanzamt und um korrigierten Ausdruck bitten.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Betreff: Fehlermeldung 24 a/b und 24c gemeinsam?!

      Hallo zusammen.
      Ich habe genau dieselbe Fehlermeldung erhalten und gestern gerade mit meinem AG diskutiert - aufgrund eures Hinweises, dass er einen Fehler gemacht haben könnte.
      Antwort des AG: bei "Firmenzahlern" und freiwillig gesetzlich Krankenversicherten ist in Zeile 25 der gesamte Betrag für KV einzutragen, nicht nur der Arbeitnehmer-Anteil.
      Okay, verstanden. Fehlermeldung taucht allerdings weiter auf. Wenn ich den AG-Zuschuss aus dem Feld 24a entferne, wird eine Steuerberechnung in Elster ohne Fehlermeldung durchgeführt.
      Ist es denn erlaubt, den Betrag unter der Zeile 25 um den AG-Anteil zu kürzen und 24a komplett leer zu lassen? Denn dann würden die Beträge ja auch wieder passen.

      Das kann doch aber wirklich nicht die Lösung sein, oder?
      Bitte helft mir, ich würde doch so gern meine Steuererklärung abschicken :-(

      Vielen Dank und viele Grüße
      Katja

      Kommentar


        #4
        AW: Betreff: Fehlermeldung 24 a/b und 24c gemeinsam?!

        >>>Antwort des AG: bei "Firmenzahlern" und freiwillig gesetzlich Krankenversicherten ist in Zeile 25 der gesamte Betrag für KV einzutragen, nicht nur der Arbeitnehmer-Anteil.

        Das ist richtig. Führt der AG die freiwilligen KV/PV-Beiträge an die GKV ab, so kommt in Z25 der gesamte Betrag, führt der AN die Beiträge ab, so bleibt Z25 leer.

        >>>Okay, verstanden. Fehlermeldung taucht allerdings weiter auf. Wenn ich den AG-Zuschuss aus dem Feld 24a entferne, wird eine Steuerberechnung in Elster ohne Fehlermeldung durchgeführt.

        Der Fehler hat ja auch nichts mit Z25 zu tun, sondern damit, dass ein Eintrag in Z24 a oder b einen Eintrag in 24c bedingt und umgekehrt.

        Er hat steuerfreie Zuschüsse zur KV geleistet, die kommen (bei freiwilliger Vers. in der GKV) in 24a, aber natürlich auch steuerfreie Zuschüsse zur PV, die kommen in 24c, und so hat er es auch zu bescheinigen.

        Kommentar


          #5
          AW: Betreff: Fehlermeldung 24 a/b und 24c gemeinsam?!

          Kann es sein, dass mein AG keine Zuschüsse zu der PV geleistet hat? Denn anhand der Lohnsteuerbescheinigung und auch de Dezember-Abrechnung sind keine PV-Zuschüsse ausgewiesen.

          Deswegen irritiert mich die Fehlermeldung auch so. Ich habe nur eine Eintragung in 24a zu machen gemäß Lohnsteuerbescheinigung. Ich habe 24b und 24c auch entsprechend leer gelassen...

          Kommentar


            #6
            AW: Betreff: Fehlermeldung 24 a/b und 24c gemeinsam?!

            Ich kenne mich jetzt nicht im Sozialversicherungsrecht so stark aus, aber Sinn macht ja eigentlich nur, dass der Arbeitgeber von Gesetzes wegen Zuschüsse zur KV UND PV zu zahlen hat. Kann mich nicht daran erinnern, dass es mal geheißen hätte, dass die Pflegepflichtversicherung von den Arbeitnehmern ALLEIN zu tragen wäre.

            Ihre Erkenntnis aus der Dezemberabrechnung offenbart allerdings etwas Anderes: Der Arbeitgeber hat schon bei der monatlichen Gehaltsabrechnung den Fehler gemacht und dann für die Lohnsteuerbescheinigung nur aufs Knöpfchen gedrückt, so dass die Lohnsteuerbescheinigung konsequenterweise den monatlichen Abrechnungsfehler natürlich ebenfalls ausweist.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              AW: Betreff: Fehlermeldung 24 a/b und 24c gemeinsam?!

              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Ich kenne mich jetzt nicht im Sozialversicherungsrecht so stark aus, aber Sinn macht ja eigentlich nur, dass der Arbeitgeber von Gesetzes wegen Zuschüsse zur KV UND PV zu zahlen hat. Kann mich nicht daran erinnern, dass es mal geheißen hätte, dass die Pflegepflichtversicherung von den Arbeitnehmern ALLEIN zu tragen wäre.
              Einen plausiblen Fall, dass ein AG Zuschüsse zur KV, aber nicht zur PV zahlen sollte, kenn ich nicht.
              Bei normalen, sozialversicherungspflichtigen AN ist der Satz gut 2 Prozent, außer in Sachsen paritätisch zur Hälfte von AN und AG bezahlt (in Sachsen wg. des Buß- und Bettags ca. 1,5 zu 0,5 Prozent).
              Bei Beihilfeberechtigten, insbesondere Beamten, ist der AG-Anteil tatsächlich 0, aber das ist bei diesen bei der KV auch nicht anders, indem der Beamte nur die Hälfte seiner Krankheitskosten privat versichert und der Dienstherr keine Zuschüsse zahlt, sondern die andere Hälfte der Krankheitskosten per Beihilfe übernimmt. Also bleiben 24 a-c frei, also auch kein Fall, wo in 24 a/b ein Betrag stehen kann (selbst wenn wäre hier 24b relevant), aber in 24c nichts steht.
              Als absoluter Spezialfall fallen mir noch Soldaten mit komplett freier Heilfürsorge ein, da bliebe 24a-c meines Erachtens also auch komplett frei, es ist nur die Besonderheit, dass 25 leer bleibt, aber in 26 ein Betrag steht.

              Ein plausibler Fall für steuerfreie Zuschüsse zur KV ohne solche zur PV fällt mir also wie gesagt nicht ein.

              Ich würde eher darauf tippen, dass der AG (oder seine Lohnsoftware) nicht mitbekommen hat, dass die in der LStB 2011 noch gemeinsam ausgewiesenen steuerfreien Zuschüsse zu KV/PV nun 2012 in drei Zeilen a-c aufzuteilen hat. Der zwar korrekte aber hier wenig relevante Verweis des AG auf das Ausfüllen der Z25 lässt auch auf wenig Problembewusstsein schließen. Wenn es noch schlimmer kommt, hat er, was nach den Angaben über die Lohnabrechnungen möglich erscheint, in der Lohnbuchhaltung bei den freiwillig Versicherten die steuerfreien Zuschüsse nicht nach KV und PV unterschieden. Dann hätte er ein noch größeres Problem (und der AN leider mit).

              Die Fehlermeldung in ElFo dürfte man wegkriegen, indem man in 24c 0 Euro (oder, falls zu befürchten, 1 Euro) einträgt. Die Steuerberechnung wird dann leicht falsch sein (da bei der Berechnung des Basis-KV 4% von der KV abgezogen werden müssten, von der PV aber nicht).
              Zuletzt geändert von ; 06.03.2013, 14:36.

              Kommentar


                #8
                AW: Betreff: Fehlermeldung 24 a/b und 24c gemeinsam?!

                Vielen dank für eure Unterstützung.
                Ich habe jetzt nochmal mit meinem AG telefoniert. Ich bin auch wieder einen Schritt weiter gekommen: wenn man beihilfeberechtigt ist für die Pflegeversicherung, zahlt der AG aktuell keine Zuschüsse zur PV (deshalb kein Eintrag in Zeile 24c)- Er zahlt erst im Pflegefall.
                Gibt es in Elster eine Stelle, an der ich sowas eingeben kann/muss?
                Das sind wirklich alles irgendwie ganz neue Dinge für mich =(
                Vielen Dank!
                Viele Grüße
                Katja

                Kommentar


                  #9
                  AW: Betreff: Fehlermeldung 24 a/b und 24c gemeinsam?!

                  Zitat von KatjaK Beitrag anzeigen
                  Vielen dank für eure Unterstützung.
                  Ich habe jetzt nochmal mit meinem AG telefoniert. Ich bin auch wieder einen Schritt weiter gekommen: wenn man beihilfeberechtigt ist für die Pflegeversicherung, zahlt der AG aktuell keine Zuschüsse zur PV (deshalb kein Eintrag in Zeile 24c)- Er zahlt erst im Pflegefall.
                  Gibt es in Elster eine Stelle, an der ich sowas eingeben kann/muss?
                  Das sind wirklich alles irgendwie ganz neue Dinge für mich =(
                  Vielen Dank!
                  Viele Grüße
                  Katja
                  Dass bei einem Beihilfeberechtigten kein Zuschuss zur PV gezahlt wird, ist richtig.
                  Man kann als Beihilfeberechtigter freiwillig in der GKV versichert zu sein (ansonsten machen die zitierten des AG zur Zeile 25 keinen Sinn), aber wie schafft man es, vom AG dann Zuschüsse zur freiwilligen GKV zu bekommen?
                  Ich blicke bei dem Konstrukt nicht durch, und dass solche völlig unwesentlichen Details, dass man beihilfeberechtigt ist, so spät kommen, macht es nicht wirklich einfacher zu durchschauen.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Betreff: Fehlermeldung 24 a/b und 24c gemeinsam?!

                    Okay, nun noch mal langsam für mich: ich bin also ein Fall, der durch das Raster fällt? :-(
                    Bei meinem Arbeitgeber gibt es ANs, die für KV und PV beihilfeberechtigt sind (Vertragsangestellte). Dann gibt es ANs wie mich, die aufgrund ihrer Betriebszugehörigkeitsdauer auch als Tarifangestellte noch beihilfeberechtigt sind, aber nur für die PV. Und alle anderen sind nicht mehr beihilfeberechtigt.
                    Auch, wenn es nicht vorstellbar ist, solche Fälle gibt es scheinbar doch :-(

                    Aber nun zu meinen Eingaben in Elster: ich bin wirklich gespannt, ob ich die Fehlermeldung auch erhalte, wenn ich wirklich Null eintrage. Sonst versuche ich es auch mit einem Euro. Und dann bin ich umso gespannter auf die Rückfragen vom Finanzamt. Auf solche Dinge müssen die doch aber vorbereitet sein, oder?!

                    Danke für die Unterstützung meines schweren Falls =)
                    Katja

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Betreff: Fehlermeldung 24 a/b und 24c gemeinsam?!

                      Also dass die PV so anders sein soll als die KV, habe ich so auch noch nicht gehört. Darf man fragen, welcher AG das ist, welchen Beruf sie da ausüben?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Betreff: Fehlermeldung 24 a/b und 24c gemeinsam?!

                        Mmh, das möchte ich eigentlich weniger kundgeben. Ich hoffe, das ist okay?
                        Ich habe es mir aber von zwei unterschiedlichen Personalleuten erklären lassen und kann das langsam nachvollziehen.
                        Unerklärlich ist mir nun nur noch, warum Elster diesen Fall nicht vorsieht?!
                        Aber ich gehe trotzdem davon aus, dass das eher die Ausnahme ist.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Betreff: Fehlermeldung 24 a/b und 24c gemeinsam?!

                          Zitat von KatjaK Beitrag anzeigen
                          Bei meinem Arbeitgeber gibt es ANs, die für KV und PV beihilfeberechtigt sind (Vertragsangestellte). Dann gibt es ANs wie mich, die aufgrund ihrer Betriebszugehörigkeitsdauer auch als Tarifangestellte noch beihilfeberechtigt sind, aber nur für die PV. Und alle anderen sind nicht mehr beihilfeberechtigt.
                          Auch, wenn es nicht vorstellbar ist, solche Fälle gibt es scheinbar doch :-(
                          Ersteres und letzteres im selben Betrieb kenne ich, aber das Mittelding, Behilfe nur für PV und nicht KV, das ist mir neu. Da Tarifverträge, insbesondere wenn sie in andere übergeleitet werden, eine Wissenschaft für sich sind, gibt es wenig Konstruktionen, die ich für unmöglich halte, aber exotisch ist der Fall sicher.

                          Da kann man wohl Elsterformular wirklich nur zum Akzeptieren zwingen, indem man zur Not einen Mini-Betrag einfügt, und das FA in einem Beschreiben darauf hinweisen, dass es nicht anders ging.

                          Die Frage von kloebi habe ich mir auch gestellt, andererseits geht es mich nichts an, ich vermute aber irgendeine privatisierte Behörde, Post, Bahn und Telekom sind eigentlich zu groß, als dass das Thema nicht bekannt wäre, aber es gibt ja auch hinreichend viele Minibehörden, von denen noch nie jemand gehört hat, von denen sicher auch diverse privatisiert wurden oder noch werden, von Immobilienverwaltung bis Flugsicherung.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Betreff: Fehlermeldung 24 a/b und 24c gemeinsam?!

                            Ich werde das Ganze heute Abend gleich mal ausprobieren und dann mal Bescheid geben, wie es ausgegangen ist. Man wird ja nicht dümmer dadurch :-)
                            Vielen Dank trotzdem.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Betreff: Fehlermeldung 24 a/b und 24c gemeinsam?!

                              Zitat von KatjaK Beitrag anzeigen
                              Unerklärlich ist mir nun nur noch, warum Elster diesen Fall nicht vorsieht?!
                              Aber ich gehe trotzdem davon aus, dass das eher die Ausnahme ist.
                              Es gibt Fälle, bei denen ich mir noch schwerer vorstellen kann, dass sie vorkommen (z.B. in der LStB eingetragene Zuschüsse des AG zur KV, aber bei der Frage, ob man Ansprüche auf steuerfreie Zuschüsse zur KV hatte, Nein angekreuzt), bei denen nur ein grüner Hinweis kommt. Insofern wäre es sinniger, wenn auf einen anscheinend gültigen Fall, so exotisch er auch sein mag, maximal ein grüner Hinweis kommt, ob man sich hier wirklich sicher ist, dass das Eingetragene stimmt.
                              Aber wahrscheinlich haben diejenigen, die den Ablaufplan für die Plausibilitätsprüfung erstellt haben, von dem Fall bisher genausowenig gehört wie einige Leute in diesem Thread inkl. mir.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X