Hallo Leute,
Kapitalerträge gebe ich in der Anl KAP ein.
Wenn ich ein Kreuzchen bei der Günstigkeitsprüfung mache, verlangt Elster (so war es letztes Jahr) auch diesbezügliche Kapitalerträge anteilig für meine Frau.
Ich will mich vorab informiewren, damit ich loslegen kann, wenn alle Belege da sind.
Wir werden aber zusammen veranlagt.
Es ist ein wenig kompliziert, das genau auszurechnen, wieviel auf mich und wieviel auf meine Frau fällt. (Manche Konten sind gemeinsam, manche nur auf mich und manche nur auf meine Frau.)
Man kann also nicht einfach durch 2 teilen.
Frage: Genügt es, wenn ich dort 0 schreibe ?
Steht da nichts drinnen, verlangt Elster das.
Oder soll ich das Kreuzchen einfach weglassen,so wie ich dies in den vergangenen Jahren gemacht habe?
Ich habe nämlich gehört, dass das Finanzamt sowieso die günstigeren Steurprozente zugrunde legt.
Stimmt das?
Danke für die Mühe
Gruss
Kapitalerträge gebe ich in der Anl KAP ein.
Wenn ich ein Kreuzchen bei der Günstigkeitsprüfung mache, verlangt Elster (so war es letztes Jahr) auch diesbezügliche Kapitalerträge anteilig für meine Frau.
Ich will mich vorab informiewren, damit ich loslegen kann, wenn alle Belege da sind.
Wir werden aber zusammen veranlagt.
Es ist ein wenig kompliziert, das genau auszurechnen, wieviel auf mich und wieviel auf meine Frau fällt. (Manche Konten sind gemeinsam, manche nur auf mich und manche nur auf meine Frau.)
Man kann also nicht einfach durch 2 teilen.
Frage: Genügt es, wenn ich dort 0 schreibe ?
Steht da nichts drinnen, verlangt Elster das.
Oder soll ich das Kreuzchen einfach weglassen,so wie ich dies in den vergangenen Jahren gemacht habe?
Ich habe nämlich gehört, dass das Finanzamt sowieso die günstigeren Steurprozente zugrunde legt.
Stimmt das?
Danke für die Mühe
Gruss
Kommentar