Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage KAP Günsigkeitsprüfung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage KAP Günsigkeitsprüfung

    Hallo Leute,
    Kapitalerträge gebe ich in der Anl KAP ein.
    Wenn ich ein Kreuzchen bei der Günstigkeitsprüfung mache, verlangt Elster (so war es letztes Jahr) auch diesbezügliche Kapitalerträge anteilig für meine Frau.
    Ich will mich vorab informiewren, damit ich loslegen kann, wenn alle Belege da sind.
    Wir werden aber zusammen veranlagt.

    Es ist ein wenig kompliziert, das genau auszurechnen, wieviel auf mich und wieviel auf meine Frau fällt. (Manche Konten sind gemeinsam, manche nur auf mich und manche nur auf meine Frau.)
    Man kann also nicht einfach durch 2 teilen.
    Frage: Genügt es, wenn ich dort 0 schreibe ?
    Steht da nichts drinnen, verlangt Elster das.
    Oder soll ich das Kreuzchen einfach weglassen,so wie ich dies in den vergangenen Jahren gemacht habe?
    Ich habe nämlich gehört, dass das Finanzamt sowieso die günstigeren Steurprozente zugrunde legt.
    Stimmt das?

    Danke für die Mühe
    Gruss

    #2
    AW: Anlage KAP Günsigkeitsprüfung

    Hallo,

    >>>Es ist ein wenig kompliziert, das genau auszurechnen, wieviel auf mich und wieviel auf meine Frau fällt.

    Was ist denn so schwer daran, dass für jede Bankverbindung getrennt auszurechnen und dann die Summe zu bilden?
    Mit Excel (oder einem Blatt Karopapier) sollte das doch schnell hinzubekommen sein.


    >>>Genügt es, wenn ich dort 0 schreibe ?

    Eindeutig nein.


    >>>Steht da nichts drinnen, verlangt Elster das.

    Elster verlangt das für den Fall, dass die Frau wirklich keine Kapitalerträge hatte, also alles auf den Namen des Mannes lief.


    >>>Ich habe nämlich gehört, dass das Finanzamt sowieso die günstigeren Steurprozente zugrunde legt.
    Stimmt das?

    Nein, auch das stimmt nicht, Günstigerprüfung gibt es nur mit Kreuz in Zeile 4. Und - nur - dann müssen ALLE Kapitalerträge erklärt werden (das ist ohne das Kreuz z.B. nicht unbedingt erforderlich, wie soll das Finanzamt dann aber die gesamten Kapitalerträge kennen? - ergo geht die Günstigerprüfung dann auch nicht).

    Ob sich die Günstigerprüfung lohnt kann ich nicht sagen, das hängt vor allem vom persönlichen Steuersatz ab (eigentlich vom Grenzsteuersatz).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage KAP Günsigkeitsprüfung

      danke dir.
      Dann rechne ich das halt aus.
      Die ganzen Jahre hatte das Finanzamt das immer auf mich bezogen, obwohl die Belege auf uns beide lauteten.
      Jetzt fällt mir was ein. kann es etwas damit zu tun aben, dass die Kontobezeichnung der Belege meist Herr o d e r Frau lautete?
      Da hatte ich aber die günstiger Prüfung nicht angekreuzt.
      Es ist ja nur 2012 so, dass wir auch getrennte KAPEinkünfte hatten.

      Gruss
      Zuletzt geändert von kawo; 04.03.2013, 11:20.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage KAP Günsigkeitsprüfung

        die Einkünfte sind stets getrennt zu ermitteln. Dies kann vor allem im Rentenalter wichtig sein. Nur wenn beide Ehegatten Einkünfte außerhalb der Altersrente haben, erhalten auch beide einen Altersentlastungsbetrag. Eine falsche Behandlung im Vorjahr hilft da nicht weiter.

        Kommentar

        Lädt...
        X