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Insolvenzgeld

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    Insolvenzgeld

    Hallo und Guten Abend,

    ich sitze jetzt schon einige Zeit an der Steuererklärung für 2012 und komme nicht meher weiter. Ich habe gleich mehrere Probleme und hoffe auf Unterstützung.

    1. Ich habe für die Monate August/Sept./Okt. Insolvenzgeld vom Insolvenzverqalter bekommen. Für jeden Monat separat einen Lohnzettel. Wo gebe trage jetzt das Insolvenzgeld ein? Und nehme ich Brutto oder Netto? Und wo trage ich die Beiträge für Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ein?

    2. Mein kleiner Sohn hatte sich das Bein gebrochen. Für diese Zeit habe ich zuerst von meiner Krankenkasse Verletztengeld erhalten, danach von der Unfallkasse Betreuungsgeld. Wo trage ich diese Zuwendungen ein? Die Krankenkasse zahlte auch Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Wo rage ich diese ein?

    Ich wäre wirklich für ein wenig Hilfe dankbar.

    #2
    AW: Insolvenzgeld

    Rechts oben siehst Du ein Suchfeld. Gib dort mal Insolvenzgeld ein

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      #3
      AW: Insolvenzgeld

      Danke für den "heißen" Tipp.
      Für meine Probleme habe ich dort leider nicht die passenden Antworten gefunden.

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        #4
        AW: Insolvenzgeld

        Sogar die Programmhilfe von ElsterFormular verweist auf die Zeilen 28 und 29 der Anlage N.

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          #5
          AW: Insolvenzgeld

          Danke für die Antwort, aber wo trage ich dann die vom Insolvenzverwalter geleisteten Zahlungen für Renten- und Arbeitslosenversicherung ein?
          Die andere Frage war, wo ich das Verletzten- und Betreuungsgeld eintrage.

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            #6
            AW: Insolvenzgeld

            Die vom Insolvenzverwalter gezahlten RV- und ALV-Beiträge sind GAR NICHT einzutragen, denn das Insolvenzgeld ist ja steuerfrei. Und Beiträge, die du aus steuerfreien Einkünften begleichst, können nicht doppelt steuermindernd berücksichtigt werden, in dem du die auch noch einmal ansetzten könntest.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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