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Befreiung von der Pflicht, das Elsterformular zu nutzen

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    Befreiung von der Pflicht, das Elsterformular zu nutzen

    Hat das schonmal jemand geschafft? Wie geht das?

    Ich muss alle ein oder zwei Monate eine Umsatzsteuererklärung machen. Gerade schlage ich mich mal wieder mit der unsäglich dilettantisch implementierten Aktualisierung der Software herum.
    (Erst Elster aktualisiert, dann Neustart, dann immer noch kein Modul für UST-Voranmeldung für 2013 gefunden, der Aktualierungsbutton erklärt, alles sei aktuell, nun das Paket per Hand runtergeladen und das deinstalliert nun seit gut 10 Minuten und es geht nicht weiter. Hinzu kommt, dass der Java-Unterbau eine gefährliche Sicherheitslücke ist.)

    Ich muss jeweils gerade mal vier Zahlen an das FA melden. Das muss doch auch effizienter gehen? Diese Software ist ein Fluch.

    Befreiung von der Pflicht, das Elsterformular zu nutzen würde mir Zeit und Ärger sparen. Also falls es Tipps gibt, vielen Dank!

    #2
    AW: Befreiung von der Pflicht, das Elsterformular zu nutzen

    Hallo,

    wie wäre es mit ElsterOnline?

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Befreiung von der Pflicht, das Elsterformular zu nutzen

      Danke, ich klicke mich gerade durch.
      Na ja, ohne Java Runtime geht da auch nichts. Und die "Übersichtlichkeit" ist dort auch sehr bescheiden - jedenfalls wenn man den Aufwand damit vergleicht, was z.B. ein Fax mit vier Zahlen für einen Aufwand bedeuten würde (für mich gegen Null).

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        #4
        AW: Befreiung von der Pflicht, das Elsterformular zu nutzen

        Formulare - Umsatzsteuer - Umsatzsteuer-Voranmeldung - fertig
        Klick-Klick-hurra
        Mit freundlichen Grüßen
        gez. D. Cremer

        Kommentar


          #5
          AW: Befreiung von der Pflicht, das Elsterformular zu nutzen

          @DC1961-1

          Bitte mit dem Spieltrieb nicht meine Anfrage kaputt machen. Danke.

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            #6
            AW: Befreiung von der Pflicht, das Elsterformular zu nutzen

            Was DC1961-1 sagen wollte:
            Wer im ElsterOnlinePortal angemeldet ist:
            macht Zitat:
            Formulare - Umsatzsteuer - Umsatzsteuer-Voranmeldung - fertig
            Klick-Klick-hurra

            @Parlabane:
            Welches Problem liegt Dir auf der Seele?
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Befreiung von der Pflicht, das Elsterformular zu nutzen

              @Stiller
              Danke für die Übersetzung von DC1961-1. Der Zusammenhang zu meiner Frage hatte sich mir nicht erschlossen, es hat ja auch mit der Beantwortung der eigentlichen Frage nichts zu tun. Von reckoner war auch bereits der Tipp mit Elster Online gekommen (Danke!).

              Wie schon im Betreff beschrieben geht es um eine Befreiung von der Pflicht, das Elsterformular zu nutzen. Vielleicht hat das ja schonmal jemand geschafft. Mich würde interessieren, wie.

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                #8
                AW: Befreiung von der Pflicht, das Elsterformular zu nutzen

                Sehr geehrter Herr Parlabane,

                immer noch kurz ohne juristische Feinheiten:
                Die Verpflichtung elektronisch Daten an die Finanzverwaltung zu übermitteln beschränkt sich auf überschaubare Fälle.
                Für diese besteht die Möglichkeit, die Daten online über das ElsterOnlinePortal zu übermitteln.
                Für Ihre USt-Voranmeldung ist dies mit wenigen Klicks erledigt:
                Formulare - Umsatzsteuer - Umsatzsteuer-Voranmeldung - fertig
                Klick-Klick-hurra
                Eine Verpflichtung die ElsterFormular-Software oder sogar eine kostenpflichtige Software zu verwenden besteht nicht!
                Ihre Frage zielt insofern ins Leere.
                Einige erfahrene Benutzer haben Ihnen hier das ElsterOnlinePortal ans Herz gelegt.
                Diese haben Ihre eigentliche Frage auch wie folgt interpretiert:
                Wie erledige ich meine Verpflichtungen möglichst schnell und effizient?
                Ohne rechtliche Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung et cetera pp
                Mit freundlichen Grüßen
                gez. D. Cremer

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                  #9
                  AW: Befreiung von der Pflicht, das Elsterformular zu nutzen

                  Weit über 90 % derjenigen die elektronisch Vornanmeldungen übermitteln müssen, kommen ihrer Pflicht problemlos nach. Manche erachten es sogar als schwieriger, sich in diesem Forum anzumelden, als die Anmeldungen zu übermitteln. Die Ausnahmen sollten auf den berühmten 85-jährigen Schuhmachermeister ohne Angestellte, der seine Reparaturen ohne PC macht und keinen Steuerberater bemüht, beschränkt bleiben.

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                    #10
                    AW: Befreiung von der Pflicht, das Elsterformular zu nutzen

                    Vielleicht sage ich es noch anders:
                    Es gibt keine Verpflichtung ElsterFormular zu nutzen, und mangels dieser auch keine Befreiung.

                    Es gibt lediglich eine Verpflichtung elektronisch zu übrmitteln, und bei den bisherigen Aussagen sehe ich keinen Grund für eine Befreiung.
                    Zuletzt geändert von stiller; 06.03.2013, 21:16. Grund: Rechtschreibung - einen
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                      #11
                      AW: Befreiung von der Pflicht, das Elsterformular zu nutzen

                      Danke für die Antworten. Ich werde beim Finanzamt nachfragen.

                      Das Für oder Wider dieser Software wollte ich hier auch nicht klären, und wie das eigene Urteil ausfällt, bleibt natürlich jedem selbst überlassen.
                      Ich selber möchte gerne Java loswerden (brauche ich ausschließlich für Elster, ist ein Sicherheitsrisiko und auch so ein Tamagotchi, das regelmäßig nach Aufmerksamkeit schreit) und diese sehr umständliche Software dazu. Um gerade mal vier Zahlen (eigentlich zwei) zu übermitteln, erscheint mir die Beschäftigung mit Elster unangemessen hoch. Als müsste ich einen Sattelschlepper warten, nur um alle paar Monate einen Brief damit zum Postamt zu fahren. Jeder mag da seine eigenen Hobbies haben, wirklich einen Sattelschlepper benötigen oder Sattelschlepper Werkstattmeister sein. Hier gibt es wohl echte Elster-Füchse oder Fans aber mein Kerngeschäft und meine Interessen sind völlig andere.

                      Falls sich noch jemand findet, der eine primitive Umsatzsteuerervoranmeldung ohne Java, Elster oder sonstige Software schafft, bin ich für Erfahrungsaustausch dankbar.

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                        #12
                        AW: Befreiung von der Pflicht, das Elsterformular zu nutzen

                        Sehr geehrter Herr Parlabane,

                        ob hier ElsterFüchse oder Fans unterwegs sind, weiss ich nicht,
                        sicher aber ElsterElefanten und Anwender, sowie der ein oder andere Sattelschlepper
                        Als solcher kenne ich einige Mittel und Methoden, um die Datenübermittlungspflicht zu erfüllen,
                        aber OHNE Java und ohne jede sonstige Software, - no go!
                        Rechtliche Grundlage für die elektronische Datenübermittlung per ELSTER ist die Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV) vom 28.01.2003, zuletzt geändert durch Artikel 6 des >Steuervereinfachungsgesetzes< vom 01.11.2011. Nach Par. 18 Absatz 1 Satz 1 UStG hat der Unternehmer nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Umsatzsteuer-Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV) zu übermitteln; auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten. Vorraussetzung für die elektronische authentifizierte Übermittlung ist ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie nur nach kostenloser Registrierung auf der Internetseite www.elsteronline.de/eportal/. Und damit benötigen Sie zwingend ein JRE

                        Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand.
                        In jedem Bundesland mag anders entschieden werden, aber hier unten ich eine schöne Entscheidung des FG Hamburg zu Ihrer Frage, - abschlägig:
                        http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase _Gleichheitzeichen_ 1 _kaufm. Und_ doc _Punkt_ id _Gleich_ STRE201075010

                        ( Sorry für diese Wiedergabe der Internet-Adresse, aber die Regeln des Forums . . . )
                        Mit freundlichen Grüßen
                        gez. D. Cremer

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                          #13
                          AW: Befreiung von der Pflicht, das Elsterformular zu nutzen

                          Zitat von Parlabane Beitrag anzeigen
                          Falls sich noch jemand findet, der eine primitive Umsatzsteuerervoranmeldung ohne Java, Elster oder sonstige Software schafft, bin ich für Erfahrungsaustausch dankbar.
                          Die Umsatzsteuervoranmeldung wie auch die Umsatz-, Einkommen- oder Gewerbesteuer für Unternehmer/Gewerbetreibende ohne Software gibt es nicht mehr. Für Steueranmeldungen besteht die gesetzliche Pflicht seit 2005, für die Erklärungen ab dem Veranlagungsjahr 2011.

                          Falls Ihnen das alles zuviel ist, bedienen Sie sich doch eines Erfüllungsgehilfen. Für die reine Übertragung der Zahlen reicht wahrscheinlich ein s.g. Büroservice, ansonsten gibt es die Vertreter der steuerberatenden Berufe.

                          Als Nutzer eines Computers mit Internetanschluß werden Sie keinen Anspruch auf die Härtefallregelung haben.

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