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Formular EÜR, Zeile für GWG bis 150 Euro: Zeile 33 oder 47?

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    Formular EÜR, Zeile für GWG bis 150 Euro: Zeile 33 oder 47?

    Hallo, ich bin mir unsicher, welche Zeile ich im Formular EÜR 2012 für GWGs bis 150 Euro nutzen muss, wenn ich die Sammelpoolvariante bei der Abschreibung nutze. Ich nutzte im Jahr 2012 die folgende Abschreibungsvariante

    Bis 150 Euro: Sofortbuchung als Aufwand, 150,01 bis1.000 Euro: Sammelpool
    ab 1.000,01 Euro: lineare Afa

    In welche Zeile trage ich nun den Aufwand für die GWGs bis 150 Euro steuerlich richtig ins Formular ein?

    Kommt der Aufwand für GWGs bis 150 Euro in Zeile 47 (übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben), weil ich die Ausgaben für die GWGs bis 150 Euro ja sofort als Betriebsausgabe auf ein passendes Ausgabenkonto buche?
    So dass die Zeile 33 (Aufwendungen für GWGs nach 6 Abs. 2 EstG) in der Abschreibungsvariante mit Sammelpool dann leer bleiben würde.

    Oder gehört der Aufwand für die GWGs bis 150 Euro auch bei der Abschreibungsvariante mit Sammelpool in Zeile 33 (Aufwendungen für GWGs nach 6 Abs. 2 EstG)? Oder nutze ich diese Zeile 33 eben nur, wenn ich die Abschreibungsvariante bis 410 Euro Sofortabschreibung, Rest lineare Afa gewählt habe - und dann für alle GWG-Aufwendungen bis 410 Euro?

    Vielleicht kann mir jemand helfen? Im Internet finde ich dazu unterschiedliche Meinungen.

    Vielen Dank!!!!

    #2
    AW: Formular EÜR, Zeile für GWG bis 150 Euro: Zeile 33 oder 47?

    Gibt es die elektronische EÜR inzwischen für 2012? Wie erhält man die denn? Oder gehts hier um das Papierformular?

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      #3
      AW: Formular EÜR, Zeile für GWG bis 150 Euro: Zeile 33 oder 47?

      Meine Frage selbst basiert auf dem Papierformular 2012, das man auch im Internet findet. Die Frage der Zuordnung zu welcher Zeile ist aber bzgl. der Zuordnung im elektronischen Elsterformular (weil wir die EÜR ja nicht in Papierform abgegen können) die gleiche. Auch da muss ich wissen, was in welche Zeile oder in welches Feld kommt (Zeile 33 mit Feld 132 oder Zeile 47 mit Feld 183).

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        #4
        AW: Formular EÜR, Zeile für GWG bis 150 Euro: Zeile 33 oder 47?

        Weiß das denn keiner, würde mich nämlich auch interessieren!!

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          #5
          AW: Formular EÜR, Zeile für GWG bis 150 Euro: Zeile 33 oder 47?

          Fall 1: Poolabschreibung
          a) GWG bis 150 € können sofort in den Aufwand, d.h. sie gehören in Zeile 47.
          b) GWG von 150 bis 1000 € kommen in den Sammelpool. 1/5 davon gehört in Zeile 34.

          Fall 2: keine Poolbildung
          a) GWG bis 150 € können sofort in den Aufwand, Zeile 47
          b) GWG von 150 bis 410 € kommen in Zeile 33.

          a) gilt also in beiden Fällen. Nur bei b) gibt es einen Unterschied, ob im betreffenden Jahr ein Pool gebildet wurde oder nicht.

          Gruß
          Lisa

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            #6
            AW: Formular EÜR, Zeile für GWG bis 150 Euro: Zeile 33 oder 47?

            Danke noch für die Antwort.

            Ich habe mittlerweile beim Finanzamt gefragt, mir wurde gesagt, alle GWG in Zeile 33 eintragen von 0-410 EUR!?!


            Im Gesetz steht, dass für GWG > 150 € diese aufzuführen sind.

            Trage ich diese jedoch (mit Absetzung in voller Höhe) ins Anlageverzeichnis ein, wird die Summe automatisch nach Zeile 28 (Afa auf bewegliche Wirtschaftsgüter) übertragen. Damit habe ich dann die Einträge doppelt?!

            Wenn nicht so, wo müssen die GWG bis 410 EUR denn aufgeführt sein?



            Grüße

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              #7
              AW: Formular EÜR, Zeile für GWG bis 150 Euro: Zeile 33 oder 47?

              Hallo nieslein,

              aus Deiner Antwort schlussfolgere ich, dass Du nur GWG bis 410 € hast und keine, die bis 1000 € gehen, also Fall 2 meiner obigen Antwort, keine Poolbildung.

              In dem Fall steht in meinem obigen Beitrag die Antwort: Zeile 33.
              Vom Finanzamt hast Du dieselbe Antwort: Zeile 33.

              Du kannst noch so oft fragen, daran ändert sich nichts.

              Die GWG kommen eben NICHT in die Anlage AVEÜR, sondern werden in Dein internes Anlageverzeichnis in Deiner Buchhaltung aufgenommen, und zwar als GWG. Die Abschreibung darf NICHT in Zeile 28 eingetragen werden, sondern wie oben bereits zweimal beantwortet, in Zeile 33. Fertig!

              Gruß
              Lisa

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                #8
                AW: Formular EÜR, Zeile für GWG bis 150 Euro: Zeile 33 oder 47?

                "Liebe" Lisa,

                die Antwort vom Finanzamt unterscheidet sich insofern von deiner, dass laut der telefonischen Aussage auch jene WG unter 150 EUR in Zeile 33 einzutragen wären (statt in Zeile 47).

                Das heißt, ich habe immer noch zwei voneinander abweichende Aussagen und weiß nicht welche richtig ist.


                Richtig: habe nur GWG kleiner 410 EUR, davon welche größer, welche kleiner 150 EUR.

                Danke für die Hilfe, jetzt weiß ich schonmal, dass GWG nicht ins AVEÜR eingetragen werden, sondern ein selbsterstelltes Verzeichnis zu erstellen ist.

                Grüße

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                  #9
                  AW: Formular EÜR, Zeile für GWG bis 150 Euro: Zeile 33 oder 47?

                  Hallo Nieslein,

                  lies einfach nochmal den Gesetzestext:

                  "§ 6 EStG [...]
                  (2) 1Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Absatz 1), oder der nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 410 Euro nicht übersteigen. [...] 4Wirtschaftsgüter im Sinne des Satzes 1, deren Wert 150 Euro übersteigt, sind unter Angabe des Tages der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder des nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretenden Werts in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen. [...]"

                  Diejenigen, deren Wert 150 € übersteigt, sind in ein laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen. Das ist eine VEREINFACHUNG, sonst müsste man jeden Locher, Tacker, jeden Kugelschreiber und jede Büroklammer in das Verzeichnis aufnehmen, deswegen die Vereinfachung, dass diejenigen ab 150 € in das Verzeichnis kommen. Stell Dir einfach mal vor, wie lang diese Liste in einem großen Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern wäre. Daher diese Regelung zur Vereinfachung: GWG ab 150 €.

                  Das andere "Kleinmaterial" (Locher, Schere, Bleistift, Radiergummi usw.) kommt unter Bürobedarf. Da es für Bürobedarf im Formular EÜR keine Zeile gibt, kommt es in die Zeile "Übrige unbeschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben".

                  Gruß
                  Lisa

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                    #10
                    AW: Formular EÜR, Zeile für GWG bis 150 Euro: Zeile 33 oder 47?

                    Zitat von Thomm Beitrag anzeigen
                    Gibt es die elektronische EÜR inzwischen für 2012? Wie erhält man die denn? Oder gehts hier um das Papierformular?
                    bei Elster Formular: ja

                    H a g e n - G r o n e r t

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                      #11
                      AW: Formular EÜR, Zeile für GWG bis 150 Euro: Zeile 33 oder 47?

                      Zitat von Thomm Beitrag anzeigen
                      Gibt es die elektronische EÜR inzwischen für 2012? Wie erhält man die denn? Oder gehts hier um das Papierformular?

                      ja, hier:

                      www.elster.de/elfo_down.php‎

                      H a g e n - G r o n r t

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                        #12
                        AW: Formular EÜR, Zeile für GWG bis 150 Euro: Zeile 33 oder 47?

                        Zitat von Thomm Beitrag anzeigen
                        Gibt es die elektronische EÜR inzwischen für 2012? Wie erhält man die denn? Oder gehts hier um das Papierformular?

                        Ich habe Elias-Elster gefragt, zu den elektronischen Formularen sagt Elias:


                        Sie haben die Möglichkeit, über das ElsterOnline-Portal folgende Formulare abzugeben:
                        Umsatzsteuer-Voranmeldung,
                        Anmeldung der Sondervorauszahlung und den Antrag auf Dauerfristverlängerung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung,
                        Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge
                        Lohnsteuer-Anmeldung,
                        Lohnsteuerbescheinigung (Lohnsteuerkarte),
                        Einkommensteuererkärung,
                        Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen,
                        Zusammenfassende Meldung,
                        Anmeldung zur Kapitalertragsteuer,
                        Anmeldung zur Kapitalertragsteuer nach dem Investmentsteuergesetz,
                        Anmeldung nach § 50a EStG
                        Körperschaftsteuererklärung,
                        Einspruch, gegebenenfalls einschließlich Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (nur in Bayern, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt)
                        Antrag auf Freischaltung zur Steuerkontoabfrage und Steuerkontoabfrage (nur mit Signaturkarte möglich)
                        Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (nur bei einer Registrierung mit Identifikationsnummer möglich)

                        Hinweis: Das Formular zur Meldung nach EU-Zinsrichtlinie (von Kapitalerträgen) wird seit August 2007 beim ElsterOnline-Portal nicht mehr angeboten und steht ab sofort im Online-Portal des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) zur Verfügung. (https://www.elsteronline.de/bportal/)


                        H a g e n - G r o n e r t

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                          #13
                          AW: Formular EÜR, Zeile für GWG bis 150 Euro: Zeile 33 oder 47?

                          Hallo,
                          ich schalte mich mal ein, weil ich letztes Jahr hier zwar keine Antwort erhielt, dann aber einen Steuerberater dazu befragte. Also:

                          Bei der Variante Abschreibung mit Pool:

                          Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von unter 150 EUR (netto) werden bei der Anschaffung oder Herstellung sofort voll als Aufwand gebucht (wie übrigens auch bei der Abschreibungsvariante ohne Pool). Eine gesonderte Erfassung in einem Anlageverzeichnis ist nicht notwendig.

                          Beispiel: Kauf eines Druckers zu 120 Euro netto (also kleiner 150). Ich buche es ganz normal als Aufwand (also z.B. 4980 Betriebsbedarf, 1576 Vorsteuer an Geldkonto Bank 1200).
                          Der Drucker erscheint dann nicht im Anlageverzeichnis. Selbst der Begriff GWG taucht nicht auf. Und die 120 Euro werden dann in der EÜR als sogenannte unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben voll als Aufwand erfasst und gehen dort in der Gesamtsumme „unter“. Bisher war der Eintrag dafür in der EÜR Zeile 47 Feld 183 zu machen (das war oder ist das Feld für die unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben).
                          Tipp: Ich stelle bei meiner elektronischen Buchführung in das Textfeld immer ein GWG vor den Buchungstext. Dann kann ich zur Not immer noch danach filtern.


                          Bei der Variante Abschreibung ohne Pool:


                          - GWGs bis 150 Euro haben immer eine sofortige Aufwandsbuchung (wie bei der Abschreibungsvariante mit Pool auch, s.o.)
                          - GWGs von netto 150,01 bis 410 Euro (und NUR DIESE diese GWGs) werden mit Konto 480 an Geldkonto (z.B. 1200, Bank) und dann direkt hinterher als Sofortabschreibung 4855 (Sofort-Afa GWG) an 480 gebucht. Damit erscheinen sie bei den Buchhaltungsprogrammen wohl immer auch automatisch im Verzeichnis.
                          - und alle Wirtschaftsgüter ab 410,01 Euro netto werden „ganz normal" linear abgeschrieben

                          Und in die EÜR-Zeile 33, Feld 132 (Aufwendungen für GWG nach §6 Abs. 2 EstG) kommt dann nur der Nettobetrag aller GWG-Käufe von 150,01 bis 410 Euro (weil ja der Aufwand für die GWGs unter 150,- in der EÜR bereits in der Zeile 47 Feld 183 als „übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" „landet" (s.o.).

                          So die Auskunft des Steuerberaters. Ist für mich nach Lesen des Gesetzestextes auch nachvollziehbar.

                          LG

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                            #14
                            AW: Formular EÜR, Zeile für GWG bis 150 Euro: Zeile 33 oder 47?

                            Habe nochmals beim FA angerufen, diesmal meinte sie, dass für GWG unter 150 Euro beide Eintragungsvarianten möglich sind (Zeile 33 und 47 in EÜR 2012).


                            @ Lisa:
                            Aus dem Gesetzestext geht nicht hervor, dass GWG unterschiedlichen Wertes (150 EUR Grenze) an anderer Stelle einzutragen sind, nur dass für GWG ab 150 EUR zusätzlich ein Verzeichnis erforderlich ist.
                            Wenn man nach Formular und Formular-Beschreibung geht sind beide GWG"-Sorten" in Zeile 33 einzutragen.

                            VG

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Formular EÜR, Zeile für GWG bis 150 Euro: Zeile 33 oder 47?

                              Zitat von snoopynudel Beitrag anzeigen
                              Hallo,
                              [...]
                              Und in die EÜR-Zeile 33, Feld 132 (Aufwendungen für GWG nach §6 Abs. 2 EstG) kommt dann nur der Nettobetrag [...]
                              gilt jedoch nicht für Kleinunternehmer, die dürfen auch den Bruttobetrag in Zeile 33 eintragen.

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