Hallo,
2007 hatte ich mir als Freiberufler einen neuen Computer angeschafft. Diesen habe ich für drei Jahre abgeschrieben (bis einschließlich 2009).
Jetzt ist, wie der Deubel will, genau dieser Anfang Dezember 2009 kaputt gegangen und ich musste mir 2009 bereits wieder einen neuen kaufen.
Meine Frage ist nun: Kann ich die Abschreibung des neuen Rechners auch schon in 2009 geltend machen, obwohl in dem Jahr noch die Abschreibung des alten Rechners galt?
Viele Grüße,
Pasta
2007 hatte ich mir als Freiberufler einen neuen Computer angeschafft. Diesen habe ich für drei Jahre abgeschrieben (bis einschließlich 2009).
Jetzt ist, wie der Deubel will, genau dieser Anfang Dezember 2009 kaputt gegangen und ich musste mir 2009 bereits wieder einen neuen kaufen.
Meine Frage ist nun: Kann ich die Abschreibung des neuen Rechners auch schon in 2009 geltend machen, obwohl in dem Jahr noch die Abschreibung des alten Rechners galt?
Viele Grüße,
Pasta
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