AW: Anlage Kind nach Trennung
Hallo Korsika,
danke sehr, da haben Sie mir sehr geholfen!
Mit der Kirchensteuer ist eine gute Idee, hatte schon mal gedacht, einfach gar nichts einzutragen, das würde ja vermutlich auch automatisch vom Finanzamt erledigt werden.
Kann dann nur nicht genau die Berechnung der Erstattung vornehmen.
Viele Grüße
Biene16
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Anlage Kind nach Trennung
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Ein Gast antworteteAW: Anlage Kind nach Trennung
Zur Kirchensteuer erstattet:
Der Erstattungsbetrag 2012 (aus der Steuererklärg. f. 2011) war ja für uns beide, kann man - und wie - den Betrag aufteilen?
Ich weiss nicht, was mein Anteil ist.
Als Vorschlag: ich würde die Erstattung hälftig aufteilen.
Zur Anlage Kind:
Unser Sohn, in der Berufsausbildung, lebt bei seinem Vater. Müssen wir beide, also auch ich, die Anlage Kind ausfüllen?
Muss ich in Zeile 9 also leibliches Kind ankreuzen, und das Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau passt ja nicht, muss das in Zeile 10?
Genau so ist es. In Zeile 10 ist die Anschrift des anderen Elternteiles anzugeben.
Zeile 22 auch ausfüllen? Falls ja, dann 2=Nein
Ausfüllen mit nein ist richtig.
Jeder Elternteil trägt die Hälfte des Kindergeldes ein.
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Anlage Kind nach Trennung
Guten Tag zusammen,
im Sommer 2011 haben mein Mann und ich uns getrennt. Bei der Einkommensteuer 2011 haben wir noch die Zusammenveranlagung vorgenommen.
Für 2012 mache ich nun eine eigene Steuererklärung, muss ja dann wohl eine neue Steuer-Nr. beantragen.
Dazu habe ich Fragen zur Anlage Kind und -Kirchensteuer 2012 erstattet-.
Zur Kirchensteuer erstattet:
Der Erstattungsbetrag 2012 (aus der Steuererklärg. f. 2011) war ja für uns beide, kann man - und wie - den Betrag aufteilen?
Ich weiss nicht, was mein Anteil ist.
Zur Anlage Kind:
Unser Sohn, in der Berufsausbildung, lebt bei seinem Vater. Müssen wir beide, also auch ich, die Anlage Kind ausfüllen?
Muss ich in Zeile 9 also leibliches Kind ankreuzen, und das Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau passt ja nicht, muss das in Zeile 10?
Zeilen 13 u. 14 sind klar.
Zeile 22 auch ausfüllen? Falls ja, dann 2=Nein
Anspruch auf Kindergeld: Das Kindergeld erhalte ich. Ich habe Steuerkl. 1, mein Mann die 2.
Muss ich die 184x12=2208 eintragen oder die Hälfte?
Viele Fragen, aber ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Freundliche Grüße
Biene16Stichworte: -
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