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Steuer-Vorauszahlungen für KSt in Bezug auf Zeile 46, Seite 2 des Hauptvordrucks

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    Steuer-Vorauszahlungen für KSt in Bezug auf Zeile 46, Seite 2 des Hauptvordrucks

    In Zeile 46, Seite 2 des Hauptvordruckes sind anzugeben,

    die Höhe der Kirchensteuer, die im Jahre 2012 zum einen gezahlt und zum anderen erstattet wurde.

    Ich habe im Jahre 2011 und 2012 Steuer-Vorauszahlungen leisten müssen (quartalsweise), jeweils in Höhe des Betrages V.

    Steuer-Vorauszahlung V besteht aus der Einkommensteuer-Vorauszahlung E und der Kirchensteuer-Vorauszahlung K.

    Im Jahre 2012 wurden auch wieder Steuer-Vorauszahlungen zurückerstattet, darunter auch Kirchensteuer in Höhe von K*.

    Jetzt meine Frage: Sind diese Steuer-Vorauszahlungen der KSt im Jahre 2012 oder die Steuer-Vorauszahlung der KSt im Jahre 2011, jedoch für das Steuerjahr 2012, und Erstattungen der Kirchensteuer in Bezug auf die Steuer-Vorauszahlungen auch in Zeile 46, Seite 2 des Hauptvordruckes anzugeben?

    Danke.

    #2
    AW: Steuer-Vorauszahlungen für KSt in Bezug auf Zeile 46, Seite 2 des Hauptvordrucks

    Hallo,

    Für Est 2012 gibst du alle geleisteten Zahlungen(Vorauszahlung, event. Nachzahlung und einbehaltene KiSt 2012 lt. Lohnsteuerbescheinigung an.
    Hast du 2012 eine Erstattung bekommen gibst du diese im Feld daneben an.
    Das Jahr des Zu- und Abfluss ist maßgebend

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Steuer-Vorauszahlungen für KSt in Bezug auf Zeile 46, Seite 2 des Hauptvordrucks

      Kirchensteuerzahlung einschl. Vorauszahlungen und Erstattungen sind grundsätzlich in dem Jahr anzugeben, in dem Sie tatsächlich wirtschaftlich geflossen sind - unabhängig davon, welchem Steuerjahr sie zuzuordnen sind.

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        #4
        AW: Steuer-Vorauszahlungen für KSt in Bezug auf Zeile 46, Seite 2 des Hauptvordrucks

        Danke für die schnellen Antworten!

        Wenn ich also im Jahre 2012 die Kirchensteuer für das Jahr 2013 vorausgezahlt habe, dann gebe ich diese Zahlung in der Einkommensteuererklärung 2012 an (bei KSt 2012 gezahlt, Zeile 46)?

        Und ich gebe auch alle Erstattungen im Jahre 2012 von Kirchensteuern an, auch wenn es eine Kirchensteuer aus 2011 oder 2013 wäre?

        Zitat von korsika: "Kirchensteuerzahlung einschl. Vorauszahlungen und Erstattungen sind grundsätzlich in dem Jahr anzugeben, in dem Sie tatsächlich wirtschaftlich geflossen sind - unabhängig davon, welchem Steuerjahr sie zuzuordnen sind."

        Nur aus Interesse. Steht das auch irgendwo in einem Gesetz, um darauf verweisen zu können, eine Art gesetzliche Grundlage?

        Danke.

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          #5
          AW: Steuer-Vorauszahlungen für KSt in Bezug auf Zeile 46, Seite 2 des Hauptvordrucks

          >>>Nur aus Interesse. Steht das auch irgendwo in einem Gesetz, um darauf verweisen zu können, eine Art gesetzliche Grundlage?

          §11 EStG, aber jemand, der im FA arbeitet und das nicht weiß, dürfte kaputte Sicherungen austauschen oder die Treppe putzen.

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            #6
            AW: Steuer-Vorauszahlungen für KSt in Bezug auf Zeile 46, Seite 2 des Hauptvordrucks

            Hallo tarracina,

            >>>Wenn ich also im Jahre 2012 die Kirchensteuer für das Jahr 2013 vorausgezahlt habe, dann gebe ich diese Zahlung in der Einkommensteuererklärung 2012 an (bei KSt 2012 gezahlt, Zeile 46)?

            Wenn das wirklich so war, dann ist das so richtig. Aber hast du wirklich eine Vorauszahlung im voraus geleistet? Oder meinst du mit "für das Jahr 2013" die in 2013 abzugebene Steuererklärung?
            Um mal Missverständnisse auszuräumen, man spricht immer vom Steuerjahr, also das Jahr in dem das Einkommen erzielt wurde. Aktuell machen die meisten die Erklärung 2012.

            Und genauso wie man in einem bestimmten Jahr Einkommen erzielt, zahlt oder bekommt man auch Kirchensteuer (zurück), es gehört immer in das Jahr der Zahlung (Anmerkung: bei regelmäßigen Zahlungen gehört der Zeitraum bis zum 10. Januar noch zum alten Jahr).


            >>>Und ich gebe auch alle Erstattungen im Jahre 2012 von Kirchensteuern an, auch wenn es eine Kirchensteuer aus 2011 oder 2013 wäre?

            Richtig (obwohl es wohl selten bis nie eine Erstattung im Voraus gibt, siehe oben).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Steuer-Vorauszahlungen für KSt in Bezug auf Zeile 46, Seite 2 des Hauptvordrucks

              Noch einige grundsätzliche Fragen zur Steuer-Vorauszahlung.

              Leider liegt mir gerade der Steuer-Vorauszahlungsbescheid aus dem Jahre 2011 nicht vor, den ich damals zus. mit dem Einkommensteuerbescheid für 2010 erhalten habe, sonst könnte ich diese Frage wahrscheinlich selbst beantworten.

              Wenn ich z.B. im Jahr 2011 zwei Steuer-Vorauszahlungen getätigt habe, sind dann diese beiden Zahlungen Steuern, welche zwingend dem Steuerjahr 2011 zugerechnet werden müssen, oder können diese Steuer-Vorauszahlungen aus dem Jahre 2011 auch dem nächsten Steuerjahr (also 2012 oder auch 2013) angerechnet werden?

              Wenn ich irgendeine Steuer (gleich welche) zahle, ist sie dann dem Jahr zuzuordnen, in welchem die Zahlung getätigt wurde? Ist diese Handhabe unumstößlich?

              Danke.

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                #8
                AW: Steuer-Vorauszahlungen für KSt in Bezug auf Zeile 46, Seite 2 des Hauptvordrucks

                Hallo,

                kontrolliere mal deine Kontoauszüge, dann siehst du doch, wann du Vorauszahlungen geleistet hast.

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Steuer-Vorauszahlungen für KSt in Bezug auf Zeile 46, Seite 2 des Hauptvordrucks

                  Nein, ich weiß wann und welche Vorauszahlungen gemacht wurden.

                  Mir geht es um die grundsätzliche Frage, wenn ich eine Steuer-Vorauszahlung leiste, welchem Steuerjahr diese dann zuzuordnen ist.

                  Ich leiste z.B. eine Steuer-Vorauszahlung aud Anordnung des Finanzamts während des laufenden Jahres 2013, sagen wir am 10. März. Ist diese vorausgezahlte Steuer nun dem Steuerjahr 2012, 2013 oder sogar 2014 zuzuordnen?

                  Wer oder was regelt die Zuordnung zu welchem Jahr? Wie wird das gehandhabt?

                  Danke.

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                    #10
                    AW: Steuer-Vorauszahlungen für KSt in Bezug auf Zeile 46, Seite 2 des Hauptvordrucks

                    Am 10. März war z. B. das 1. Quartal 2013 fällig. Das wird am Ende auf die Steuer 2013 angerechnet. Oder geht's jetzt um Kirchensteuer (dieser Thread betrifft ja die Kirchensteuer, auch wenn er mit 'KSt' überschrieben ist).

                    Ach ja, und, wenn das Finanzamt Vorauszahlungen festsetzt, dann wird im Bescheid schon nicht nur angegeben, wann diese zu bezahlen sind, sondern auch, für welche Zeiträume diese Vorauszahlungen zu leisten sind.

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                      #11
                      AW: Steuer-Vorauszahlungen für KSt in Bezug auf Zeile 46, Seite 2 des Hauptvordrucks

                      Hallo tarracina,

                      >>>Ich leiste z.B. eine Steuer-Vorauszahlung aud Anordnung des Finanzamts während des laufenden Jahres 2013, sagen wir am 10. März. Ist diese vorausgezahlte Steuer nun dem Steuerjahr 2012, 2013 oder sogar 2014 zuzuordnen?

                      Natürlich dem Jahr 2013 (wie es sicher auch in dem Vorauszahlungsbescheid steht). Und 2014 kann überhaupt nicht sein, die Steuer ist ja noch gar nicht fällig. Wenn es ein Guthaben gibt, würde das sofort erstattet, nicht aber für die Steuerschuld im nächsten Jahr quasi aufgehoben.

                      Ich verstehe aber eigentlich nicht, worauf du hinaus willst, geht es um eine interne Verrechnung? Oder hast du noch offene Steuerschulden?

                      Stefan

                      EDIT
                      @Elefant: Als ich geschrieben hatte, war dein Beitrag noch nicht da (keine Ahnung warum, oder ich war blind;-), also sorry, dass ich manches wiederholt habe.
                      Zuletzt geändert von reckoner; 29.03.2013, 22:36.
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Steuer-Vorauszahlungen für KSt in Bezug auf Zeile 46, Seite 2 des Hauptvordrucks

                        Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
                        Am 10. März war z. B. das 1. Quartal 2013 fällig. Das wird am Ende auf die Steuer 2013 angerechnet. Oder gehts jetzt um Kirchensteuer
                        Nein, es geht um ESt und KSt, beide zusammen am 10. März entrichtet. Aber ich bin zu dem gleichen Schluss wie Du gekommen. Danke, nochmal.

                        Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
                        Ach ja, und, wenn das Finanzamt Vorauszahlungen festsetzt, dann wird im Bescheid schon nicht nur angegeben, wann diese zu bezahlen sind, sondern auch, für welche Zeiträume diese Vorauszahlungen zu leisten sind.
                        Ja, weiß ich. Aber mir liegt dieser zur Zeit nicht vor, dummerweise. Danke trotzdem!

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                          #13
                          AW: Steuer-Vorauszahlungen für KSt in Bezug auf Zeile 46, Seite 2 des Hauptvordrucks

                          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                          Natürlich dem Jahr 2013 (wie es sicher auch in dem Vorauszahlungsbescheid steht). Und 2014 kann überhaupt nicht sein, die Steuer ist ja noch gar nicht fällig. Wenn es ein Guthaben gibt, würde das sofort erstattet, nicht aber für die Steuerschuld im nächsten Jahr quasi aufgehoben.
                          Jetzt ist es mir klar geworden! Es war nicht ganz klar bei Vorauszahlungen, wie weit vorausgezahlt wird und die Zuordnung zu welchem Jahr, da mir auch der Bescheid nicht vorliegt. Hat sich nun erledigt.

                          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                          Ich verstehe aber eigentlich nicht, worauf du hinaus willst, geht es um eine interne Verrechnung? Oder hast du noch offene Steuerschulden?
                          Ich versuche das alles wirklich zu verstehen. Deshalb bin ich bei meinen Überlegungen immer offen, um so die ganze Materie besser erfassen zu können. Nein, keine Steuerschulden, Gott sei Dank, nicht.

                          Danke nochmal!

                          Gruß

                          tarracina

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                            #14
                            AW: Steuer-Vorauszahlungen für KSt in Bezug auf Zeile 46, Seite 2 des Hauptvordrucks

                            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                            sorry, dass ich manches wiederholt habe.
                            Kein Problem Doppelt hält besser.

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                              #15
                              AW: Steuer-Vorauszahlungen für KSt in Bezug auf Zeile 46, Seite 2 des Hauptvordrucks

                              Hallo,

                              bei uns in Bayern wird vom FA nur eine eventuelle Vorauszahlung der Einkommensteuer und dem entsprechend des SoliZuschlags festgesetzt, aber niemals der KiSt. Die KiSt wird vom Kirchensteueramt erhoben und auch festgesetzt.

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

                              Kommentar

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