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Firmenwagen und Fahrtenbuch - wohin mit Zulassungs- und Händlernebenkosten?

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    Firmenwagen und Fahrtenbuch - wohin mit Zulassungs- und Händlernebenkosten?

    Hallo,

    ich bin Angestellter und beabsichtige, meinen Firmenwagen gemäß Fahrtenbuch zu versteuern. Soll heißen ich möchte mein Gesamtbruttoeinkommen in der Steuererklärung korrigieren, indem ich vom Gesamtbrutto den Sachbezug aus erfolgter Pauschalversteuerung abziehe und stattdessen die tatsächlichen Kfz-Kosten für die Privatnutzung gemäß Fahrtenbuch wieder addiere.

    Soweit, so gut, das ist ja ganz normal. Mein Arbeitgeber hat mir die tatsächlichen Kfz-Kosten für den Nutzungszeitraum bescheinigt (Leasingraten, Kraftstoff usw.), und ich kann das Verhältnis zwischen Dienst- und Privatfahrten mit meinem akribisch genau geführten Fahrtenbuch sauber belegen.

    Gemäß unternehmensinterner Firmenwagen-Richtlinie mußte ich jedoch die Zulassungs- und Händlernebenkosten (Überführung, Entwachsung, Zulassung, Feinstaubplakette usw.) selbst tragen. Das war in Summe ein fast vierstelliger Betrag. Der Firmenwagen wird zu fast 90% dienstlich genutzt. Diese Nebenkosten in voller Höhe selbst tragen zu müssen erscheint mir unverhältnismäßig, und ich frage mich, ob und wo ich dies geltend machen kann im Elsterformular.

    Hat hier jemand Erfahrung damit?

    VG
    Bernd

    #2
    AW: Firmenwagen und Fahrtenbuch - wohin mit Zulassungs- und Händlernebenkosten?

    In der unteren Hälfte finden Sie einige Infos:
    http://www.hrexperten24.de/thema-des-monats/firmenwagen-und-kostenuebernahme-durch-den-mitarbeiter.php

    Fazit: Die vom AN getragenen Anschaffungskosten senken in dieser Höhe den zu versteuernden Nutzungswert. Übersteigen diese Kosten im Anschaffungsjahr den Nutzungswert, kann der verbleibende Anteil im folgenden Jahr verrechnet werden.
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Firmenwagen und Fahrtenbuch - wohin mit Zulassungs- und Händlernebenkosten?

      Hallo Kent,

      vielen Dank, das erscheint mir nachvollziehbar.

      Dann werde ich den anhand der privat gefahrenen Kilometer ermittelten Nutzwert entsprechend kürzen um diese von mir gezahlten Nebenkosten, und diese damit in voller Höhe ansetzen.

      VG
      BeBo

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