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Kinderbetreuungskosten in der EUER

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    Kinderbetreuungskosten in der EUER

    Hallo,

    werden die Kinderbetreuungskosten in diesem Jahr nicht mehr in der Einnahme-Überschuss-Rechnung eingetragen?
    Ich habe diese Kosten nur in der Anlage Kind eingetragen. Ist das so richtig?

    Danke für Aufklärung.

    herzliche Grüße
    M. Bruns

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten in der EUER

    Hallo Bruns,

    wenn es um die Erklärung 2012 geht ist das korrekt.
    Ab 2012 sind Kinderbetreuungskosten nicht mehr als Werbungskosten und damit auch nicht mehr als Betriebsausgaben abzusetzen, sondern nur noch berücksichtigt als Sonderausgaben.
    Also keine eingabe in die EÜR mehr.

    Tschüß

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      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten in der EUER

      ok, gut zu wissen. Aber wo ist das bei den Sonderausgaben einzutragen? Ich sehe da keine passende Kategorie. Oder werden die Kinderbetreuungskosten automatisch verrechnet, wenn sie bei Anlage Kind schon eingetragen sind?

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        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten in der EUER

        Hallo,

        läuft automatisch

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Kinderbetreuungskosten in der EUER

          Dann ists ja gut. Danke!

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