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Direkte Zuordnung der Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung

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    Direkte Zuordnung der Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung

    Bei den Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung ist ja entweder eine direkte oder eine indirekte Zuordnung möglich.

    Vermutlich stehe ich auf dem Schlauch, aber auch nach einer Internetrecherche ist mir nicht völlig klar, wie "direkte Zuordnung" überhaupt definiert ist.

    Beispiel: Wenn bei einem Zweifamilienhaus, von dem eine Wohnung vermietet und die andere eigengenutzt ist, im Mietvertrag geregelt ist, dass die Abrechnung des Wasserverbrauchs - es gibt nur eine zentrale Wasseruhr - nach Personen erfolgt, könnte man m.E. (aufgrund der Festlegung im Mietvertrag) von einer direkten Zuordnung ausgehen. Da allerdings der Verbrauch aufgrund der nur einen Wasseruhr geschätzt wird, könnte man m.E. unter diesem Aspekt wiederum für eine indirekte Zuordnung argumentieren.

    Daher meine Frage, was mit "direkter Zuordnung" konkret gemeint ist.

    Zusatzfrage: Unter welchen Umständen muss ich die Kostenbelege einreichen? Und reichen auch offizielle PDF-Kontoauszüge bzw. werden auch deren Ausdrucke akzeptiert (da höre ich immer unterschiedliche Dinge)?

    Ich bedanke mich vorab für Antworten!
    Zuletzt geändert von BartS1975; 08.03.2013, 13:49.

    #2
    AW: Direkte Zuordnung der Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung

    Hallo BartS1975,

    bei nur einer Wasseruhr kannst Du nicht direkt zuordnen, es sei denn, eine Zwischenuhr ist eingebaut.

    Beispiel: Wohnung 1 vermietet an 1 Person, Wohnung 2 selbstgenutzt 9 Personen
    Werbungskosten im Verhältnis 10 zu 90 %

    Beispiel: In der vermieteten Wohnung wurde die Dunstabzugshaube repariert: direkte Zuordnung zu 100%

    Alles was nur der vermieteten Wohnung zuzuordnen ist, kannst Du direkt zuordnen.

    ...und wieder ein Problem: Grundsteuer!
    Die kannst Du schlecht auf Personen aufteilen, also nicht 10 zu 90.
    Nehmen wir mal an, beide Wohnungen sind gleich groß.
    Da ergibt sich ein Verhältnis von 50 zu 50.

    Ich hoffe, ich konnte Dir an meinen Beispielen den Unterschied erklären.
    Gruss (S)stiller
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      #3
      AW: Direkte Zuordnung der Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung

      Danke, jetzt wird es klar.

      Bei indirekter Zuordnung ist im Internet meistens von der Zuordnung nach Fläche die Rede. Das ist aber keine Bedingung, d.h. eine Zuordnung nach Personen wird problemlos anerkannt?

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        #4
        AW: Direkte Zuordnung der Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung

        Bei meinen Eltern wurde es anerkannt,
        teilweise nach Personen - Wassergeld
        teilweise nach Fläche - Grundsteuer,

        und, entschuldige, dass ich es vergessen habe:
        Schornsteinfeger - 50-50 (jede Wohnung hatte so einen). > also direkte Zuordnung auch nach Anzahl!
        Zuletzt geändert von stiller; 08.03.2013, 15:41. Grund: anerkannt
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: Direkte Zuordnung der Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung

          Hm, hier kommt 1 Schornsteinfeger, der für beide Wohnungen insgesamt 1 Rechnung ausstellt - in dem Fall müsste es hier doch indirekt sein?
          Zuletzt geändert von BartS1975; 08.03.2013, 16:27.

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            #6
            AW: Direkte Zuordnung der Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung

            Für ein oder zwei Schornsteine?
            Bei einem plädiere ich auf das Wohnflächenverhältnis.

            Du hast doch auch nur eine Wasserrechnung.
            Zuletzt geändert von stiller; 08.03.2013, 16:30.
            Gruss (S)stiller
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              #7
              AW: Direkte Zuordnung der Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung

              Im Prinzip für einen Schornstein (an dem sind beide Gasthermen angeschlossen).

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                #8
                AW: Direkte Zuordnung der Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung

                Da würde ich natürlich nach Wohnfläche teilen, nach Personenanzahl macht es wenig Sinn. Bei meinen Eltern waren es je Wohnung 1 Schornstein, und damit direkt zuzuordnen.

                Ich denke, Du bist auf dem richtigen Weg.
                Gruss (S)stiller
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                  #9
                  AW: Direkte Zuordnung der Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung

                  Danke.

                  Das habe ich in der Betriebskostenabrechnung auch schon so gemacht. Und wenn ich nicht ganz falsch liege, muss ich bei den Werbungskosten ja denselben Verteilungsschlüssel verwenden wie dort?!

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Direkte Zuordnung der Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung

                    Das wäre natürlich angebracht!
                    Gruss (S)stiller
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                      #11
                      AW: Direkte Zuordnung der Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung

                      > Das wäre natürlich angebracht!

                      Das ist die Frage. Ich hab mir das eben noch mal durch den Kopf gehen lassen:

                      Wenn ich auf eine Zahlung bestimmter Posten durch die Mieter verzichte, dann darf ich m.W. trotzdem für diesen Posten Werbungskosten angeben.

                      Wenn ich in diesem Punkt richtig liege, müsste ich doch, wenn ich beispielsweise sehr großzügig bin (eine Aufteilung des Wasserverbrauchs nur nach Personen ist - da in meiner Wohnung deutlich mehr Personen wohnen als bei meinem Mieter sehr "mieterfreundlich"), doch in der Einkommensteuererklärung einen anderen, für mich faireren, Verteilungsschlüssel angeben DÜRFEN.

                      Kann dazu jemand etwas sagen?
                      Zuletzt geändert von BartS1975; 09.03.2013, 17:29.

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                        #12
                        AW: Direkte Zuordnung der Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung

                        Du,
                        genau darin liegt der Hund begraben.
                        Was regelt der Mietvertrag?

                        Nur weil du meinst, entgegen der Vereinbarung etwas sozial zu sein, wird die Steuer es Dir nicht gleichtun.
                        Gruss (S)stiller
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                          #13
                          AW: Direkte Zuordnung der Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung

                          Okay, danke. In Abwandlung von Wickerts Buch: Der Faire ist der Dumme...

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                            #14
                            AW: Direkte Zuordnung der Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung

                            Zitat von BartS1975 Beitrag anzeigen
                            Wickerts Buch: Der Faire ist der Dumme...
                            Das Buch hab ich nicht gelesen. Du willst aber so tun als würdest Du Geschenke machen, und würdest doch dann die Geschenke gern von anderen finanzieren lassen.

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                              #15
                              AW: Direkte Zuordnung der Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung

                              Hallo,

                              ich bin da grundsätzlich anderer Auffassung als die Antwortgeber vor mir, es spielt keine Rolle, ob bestimmte Kosten an den Mieter weiterberechnet werden oder nicht, sobald der Vermieter die Kosten hatte kann er sie auch als Werbungskosten absetzen (Ausnahmen gibt es nur bei Vermietung an Angehörige).

                              Ich hatte schon mal eine umfangreiche Diskussion zu dem Thema, hier der Link: http://f3.webmart.de/f.cfm?id=1021138&t=3918499&pg=1&r=threadview

                              Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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