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RV-Beitrag von geringfügiger Beschäftigung eintragen - aber wo?

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    RV-Beitrag von geringfügiger Beschäftigung eintragen - aber wo?

    Möchte für die Lohnsteuererklärung 2011 den Minijob meiner Frau eintragen. Das ich das Gehalt selber nicht eintragen muss, sondern nur den durch den Arbeitgeber gezahlten RV-Pauschalbeitrag konnte ich schon ergoogeln.

    Jetzt ist nur noch die Frage WO ich das eintragen muss. In diversen Foren finde ich "Mantelbogen Seite 3 Zeile 66". Aber das ist bei mir im Elsterprogramm der Punkt "Außergewöhnlich Belastungen, Pflege-Pauschbetrag etc"

    Oder muss es doch in eine Anlage, wenn ja in welche? Oder muss auch der RV Beitrag nicht mehr eingetragen werden so wie es auch in manchen Foren behauptet wird?!

    #2
    AW: RV-Beitrag von geringfügiger Beschäftigung eintragen - aber wo?

    Hallo,

    Schau mal in Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 10 und beachte den Hinweis, ob das überhaupt für deine Frau zutrifft

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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