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Abbruchinweis bei Anlage U wg. Person im Ausland

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    Abbruchinweis bei Anlage U wg. Person im Ausland

    Hallo,

    bin gerade am durchdrehen hier. Habe in meiner Steuererklärung Unterhaltsleistungen, die ich als außergewöhnliche Belastungen geltend mache. Das habe ich im Vorjahr auch schon gemacht, habe auch die komplette Vorjahreserklärung übernommen und entsprechend geändert.

    Jetzt berechnet das Programm das nicht mit dem Abbruchhinweis:

    "Anlage U: Sie haben in der Anlage U Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Personen erklärt, aber keinen Wohnsitzstaat ausgewählt. Bitte ergänzen Sie Ihre Angaben."

    Die Empfängerin wohnt, wie im Vorjahr, natürlich im Inland, habe da nichts verändert.

    Was muß ich ändern ? Fehlt irgendwo ein Häkchen ?

    #2
    AW: Abbruchinweis bei Anlage U wg. Person im Ausland

    Hallo,

    Erstens handelt es sich NICHT um die Anlage U sondern um die Anlage Unterhalt.
    Zweitens existiert dieser Fehler seit Beginn des Jahres.
    Drittens einfach mal danach im Forum suchen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Abbruchinweis bei Anlage U wg. Person im Ausland

      Danke sehr für die netten Hinweise. Hatte aber eher auf Hilfe bzw. Ratschläge gehofft....

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        #4
        AW: Abbruchinweis bei Anlage U wg. Person im Ausland

        Hallo,

        der Fehler ist ja noch nicht behoben, bleibt vielleicht nur die Hotline anzurufen.Und hier mehr Info
        https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?34045-Bekannte-Fehler-in-der-Steuerberechnung-von-ElsterFormular-14.0.0&highlight=Unterhalt

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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