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Steuerpflichtige Zuschüsse

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    Steuerpflichtige Zuschüsse

    Guten Tag

    Habe soeben meine Lohnsteuerbescheinigung für 2012 bekommen

    Es sind zwei Neuerungen eingetreten

    1.Es fehlt die Etin in Elster ist sie aber noch vorhanden
    ich weise seine dumme Frage aber soll ich die alte Etin rauslöschen?

    2. in der Zeile 34 der Lohnsteuerbescheinigung steht der in meinem Bruttolohn steuerpflichtige Zuschuss des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung als Wert eingetragen. Brauche ich diesen Wert irgendwo hier eintragen?
    Denn in der Bescheinigung fehlt ja die Zeile 34.

    Danke für eure Hilfe

    #2
    AW: Steuerpflichtige Zuschüsse

    Sie können die alte eTin lassen, denn diese ändert sich im Regelfall nicht.
    Die steuerpflichtigen Arbeitgeberzuschüsse sowie ihr eigener Zuschuss gehört vermutlich in die Anlage Vorsorgeaufwand Seite 2 Zeile 52, wenn die zeitlichen Voraussetzungen - Vertrag vor 2005 - erfüllt sind.

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      #3
      AW: Steuerpflichtige Zuschüsse

      In die von ihnen genannte Zeile habe ich bereits den Gesamtwert der von mir entrichteten Beiträge eingetragen.

      Mich interessiert aber ob der in meinem Bruttolohn enthaltene steuerpflichtige Zuschuss des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung noch irgendwo eingetragen werden muss

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        #4
        AW: Steuerpflichtige Zuschüsse

        Nur in dieser Zeile, die ich Ihnen schon benannt habe. Der vom Arbeitgeber vorgenommene Ausweis auf der elektronischen Lohnsteuerkarte ist dort an und für sich nicht vorgeshen. Diesen Eintrag hat der Arbeitgeber hilfsweise vorgenommen, um Ihnen diese Werte zu liefern.

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